Die Ampel will Cannabis zu Genusszwecken freigeben – Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will im Sommer einen ersten Entwurf vorlegen. Noch offen ist, ob der Verkauf in Apotheken stattfinden soll oder in speziellen Fachgeschäften. Die Abda hat dazu eine klare Meinung.
Die Ampelkoalition hatte im Herbst im Koalitionsvertrag vereinbart, Cannabis kontrolliert in bestimmten Mengen und in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu verkaufen. Laut Hanfverband könnten sich SPD, Grüne und FDP am Entwurf für das Cannabiskontrollgesetz orientieren, das die Grünen 2017 vorgelegt hatten.
Von der Lebensmittelzeitung (LZ) um eine Stellungnahme befragt, erklärte Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening, dass die Apotheken die seinerzeit genannten Rahmenbedingungen erfüllten – vom Personal mit dem nötigen Know-how bis hin zu den Tresoren, mit denen Apotheken seit eh und je ausgestattet sein müssen.
„Wegen der Cannabis-Nebenwirkungen lehnen wir als Heilberufler den Verkauf zu Genusszwecken grundsätzlich ab. Im Falle einer Legalisierung bieten wir aber unsere Hilfe an, um den Verbrauchern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.“
Voraussetzung sei dann, dass die Abgabe ausschließlich in Apotheken erfolge: „Apotheken kennen die Risiken, vor allem auch wenn Arzneimittel neben Cannabis eingenommen werden. Das könnte in Apotheken dokumentiert werden. Wir würden ebenso registrieren, wie viel Cannabis der Kunde beispielsweise pro Monat kauft, und das müsste auch für andere Apotheken einsehbar sein“, so Overwiening. Dieser Schutz würde konterkariert, wenn parallel der Verkauf etwa in der Tankstelle zulässig wäre.
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