Barmer-Report

Cannabis: 2900 Anträge in neun Monaten

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Berlin -

Rund elf Monate sind seit der Novellierung des Cannabis-Gesetzes vergangen, seitdem können Ärzte Medizinalhanf zulasten der Krankenkassen verordnen. Die Barmer zieht Bilanz: Anträge zur Kostenübernahme wurden mehrheitlich positiv entschieden.

Vom März bis November 2017 sind nach eigenen Angaben fast 2900 Anträge auf Cannabis-haltige Arzneimittel der Barmer eingegangen. „Rund 1730 Anträge wurden bewilligt, knapp 1130 abgelehnt“, teilt die Krankenkasse mit.

Im Juni, Juli, August und September des vergangenen Jahres verzeichnete die Barmer bundesweit jeweils mehr als 400 Anträge. Danach sieht die Kasse eine „leichte Konsolidierung“. Aus Nordrhein-Westfalen und Bayern stammte jeweils rund ein Fünftel aller Anträge.

Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Begutachtung der Anträge herangezogen wird, hat die Krankenkasse fünf Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Bei anderen Fällen ist die Dauer auf drei Wochen begrenzt. Lediglich bei palliativmedizinisch versorgten Patienten muss die Versicherung innerhalb von drei Tagen eine Aussage treffen. Bei der Barmer bewertete der MDK im der genannten Zeitraum etwa zwei Drittel der Anträge.

„Medizinisches Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel. Daher bleibt es immer eine individuelle Entscheidung, bei der für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden müssen“, sagt Professor Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für die Cannabis-Therapie zu übernehmen, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Nach SGB V § 31 muss es sich um eine „schwerwiegende Erkrankung“ handeln und eine Therapie mit anderen Arzneimitteln darf nicht infrage kommen, beispielsweise weil diese nicht zur Verfügung steht oder weil der Krankheitszustand des Patienten dies nicht erlaubt.

Zudem muss es eine Aussicht darauf geben, dass sich der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen lassen. „Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, beraten wir den Patienten über Alternativen. Das kann zum Beispiel eine multimodale Schmerztherapie sein“, so Straub. Denn auch unter den Cannabis-Medikamenten selbst gebe es Alternativen, etwa Tropfen anstelle von Cannabis-Blüten.

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