Liberalisierung im Apothekenrecht

BVVA will Zulassung von Apotheken-GmbH

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Berlin -

Der Bundesverband der Versorgungsapothker (BVVA) macht einen spannenden Vorstoß: Beim Jahreskongress in Mainz wurde über die Zulassung von apothekereigenen Kapitalgesellschaften diskutiert.

Gesetzt wurde das Thema durch Dr. Constanze Püschel von der Kanzlei D+B Rechtsanwälte. In ihrem Abschlussvortrag sprach die Juristin über das Thema „Rechtsform für die Apotheke der Zukunft gesucht – Ein Aufschlag zur notwendigen Reform des Apothekengesellschaftsrechts“. Ihrer Meinung nach wäre es eine Überlegung wert, neben den Rechtsformen des eingetragenen Kaufmanns (e. K.), der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) auch eine spezielle Apotheken-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zuzulassen.

Während einerseits die haftungsrechtlichen Risiken gerade bei großen Apotheken reduziert werden könnten, sieht Püschel den Vorteil einer solchen Regelung vor allem darin, dem beruflichen Nachwuchs den Einstieg in eine Apotheke zu erleichtern. Die pharmazeutisch-medizinische, aber auch die wirtschaftliche und technische Verantwortung der Apotheken habe enorm zugenommen, was zu der Frage führe, ob die jahrzehntealte Apothekengesellschaftsstruktur noch immer angemessen sei. In jedem Fall müsse bei flexibleren Gesellschaftsformen für Apotheken an den Grundpfeilern des Apothekenrechtes, dem Fremdbesitzverbot, dem Regionalprinzip und der persönlichen Leitung festgehalten werden.

Steine ins Rollen bringen

Heike Gnekow, Inhaberin der Privilegierten Adler Apotheke in Hamburg und neue Vorsitzende des Verbands, griff den Ball vorsichtig auf: „Aufgabe des BVVA ist es, Steine ins Rollen zu bringen. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir für die Arzneimittelversorgung Bewährtes bewahren und in die Zukunft führen können.“

Gnekow trat als neue Vorsitzende die Nachfolge von Dr. Klaus Peterseim (Dom-Apotheke, Essen) an, der sich nach 20 Jahren an der Spitze nicht noch einmal zur Wahl stellte und zum Ehrenvorsitzenden ernannt wurde. Einstimmig vollzogen wurden auch die weiteren Vorstandswahlen. Dr. Guido Kruse (Schwanen Apotheke, Offenbach) folgt als 1. stellvertretender Vorsitzender dem nach 20 Jahren Vorstandstätigkeit nicht erneut kandidierenden Karl-Heinrich Reimert (Marien-Apotheke, Göttingen). 2. stellvertretender Vorsitzender bleibt Achim Gondermann (Oranien Apotheke, Bad Camberg), Schriftführer Christian Suter (Falken-Apotheke, Gründau) und Schatzmeister Michael Marxen (Kronen-Apotheke, Wesseling). Neben Peterseim verabschiedete sich aus der regelmäßigen Tätigkeit auch der langjährige juristische Berater Professor Dr. Hilko Meyer.

Seit 40 Jahren vertritt der Verband die Geschicke der Spezialversorger, zunächst als Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA), erst 2016 kamen die Palliativ- und Substitutionsversorger hinzu. Seit Anfang der 2000er Jahre sei es notwendig geworden, den Verband immer stärker politisch auszurichten und als Interessenvertretung gegenüber Gesetzgeber und Regierung aufzutreten, so Peterseim, der nach 20 Jahren auf eine neue Kandidatur verzichtet hatte und zum Ehrenvorsitzenden ernannt wurde.

Forderungen des BVVA

In seinem letzten Rechenschaftsbericht als Vorsitzender forderte er die komplette Abschaffung der Nullretaxation, eine Ausnahmeregelung von der im Falle maschineller Verblisterung nicht umsetzbaren Pflicht zur Chargendokumentation, keine Ausweitung des Paragraphen 11 Absatz 3 des Apothekengesetzes (ApoG) auf alle Arzneimittel zur parenteralen Anwendung, die Sicherung des Regionalprinzips und Rechtssicherheit für die sektorenübergreifende Vor-Ort-Kooperation in der Arzneimittelversorgung in speziellen Versorgungbereichen.

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