Pflegereform

BVMed gegen Pflegestützpunkte

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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich gegen die im Gesetzentwurf zur Pflegereform vorgesehenen Pflegestützpunkte aus. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll in den neu zu bildenden Einrichtung zukünftig eine Beratung durch Mitarbeiter der Pflegekassen durchgeführt werden. Die Unionsfraktion hatte dagegen einen Beratungsscheck in Höhe von 200 Euro für die Pflegebedürftigen vorgeschlagen, die in den bereits vorhandenen Anlaufstellen eingelöst werden können. Dadurch sollen die Versicherten selbst entscheiden können, zu welchem akkreditierten Berater sie gehen wollen.

Der BVMed weist darauf hin, dass bereits heute Homecare-Unternehmen Leistungen wie die medizinische Versorgung zu Hause, die Lieferung und beratende Einführung in medizinische Hilfsmittel sowie pflegerische und sonstige Betreuungsangebote übernehmen. „Diese Kompetenzen müssen im Gesetzesentwurf besser berücksichtigt werden. Mit den Pflegeberatungsgutscheinen kann den Wünschen und Bedürfnissen der zu Pflegenden besser Rechnung getragen und zusätzliche Bürokratie vermieden werden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Das Konzept der Pflegestützpunkte knüpfe zu sehr an die Strukturen der Pflegeversicherung an und lasse die medizinisch und pflegerisch notwendigen Qualifikationen der Fallmanager außer Acht, so der Schmitt. Das Konzept sei zu bürokratisch und verbrauche rund ein Drittel der neu zur Verfügung gestellten Mittel, die besser in die Verbesserung der Beratung und Betreuung investiert werden sollten. Die Einführung so genannter Beratungsgutscheine trage dagegen der vorhandenen Vielfalt der kommunalen, gemeinnützigen und privaten Leistungserbringer Rechnung.

Die Pflegereform wird in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten. Sie soll im Frühjahr vom Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

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