AMG-Novelle

BVKA: Pick-up-Verbot und Preisbindung

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Berlin -

In seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle äußert sich der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) auch zu grundsätzlichen Anliegen der Apotheker und legt einen Vorschlag für ein Pick-up-Verbot vor. Demnach sollen Rezeptsammel- und Abholstellen weder bei Gewerbebetrieben noch bei Angehörigen der Heilberufe unterhalten werden dürfen.

 

So wird laut Verband klargestellt, dass die Zulassung des Versandhandels nicht die Befugnis umfasse, in Gewerberäumen von Drogerien oder anderen Betrieben Rezepte und Arzneimittelbestellungen zu sammeln und apothekenpflichtige Präparate auszuhändigen.

Die ABDA hatte zuletzt vorgeschlagen, Pick-up nicht zu verbieten, sondern mit einer Genehmigungspflicht der Kontrolle der Behörden zu unterwerfen. Der BVKA sieht seinen eigenen Vorschlag als Ergänzung: Schließlich gebe es keinen Dissens beim Ziel, so ein Verbandssprecher.

 

 

Gleichzeitig legt der BVKA eine Formulierungshilfe für das Verbot von Rx-Boni vor: Um EU-rechtlichen Bedenken vorzugreifen, solle sich das Verbot eng an einer analogen Regelung zur Buchpreisbindung orientieren, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt wurde.

Darüber hinaus schlägt der Verband eine Neufassung des Heimbegriffs vor und erneut die Ausweitung von Versorgungsverträgen auf den ambulanten Bereich. Zudem wiederholt der Verband seine Forderung nach einer Festschreibung der Vergütung für gestellte oder neuverblisterte Arzneimittel – generell soll für die Teilmengen der Abgabepreis des jeweiligen Fertigarzneimittels gelten, abweichende Vereinbarungen sollen möglich bleiben.

 

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