Klinikversorgung

BVKA: Länder müssen durchgreifen

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) fordern die krankenhausversorgenden Apotheker auch von anderen Bundesländern mehr Konsequenz. Leider gebe es bundesweit andere Krankenhäuser, darunter auch öffentliche Träger, die über große Distanzen beliefert würden, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA), Dr. Klaus Peterseim. Die zuständigen Verwaltungsbehörden und Apothekerkammern seien nun gefordert, entsprechend einzuschreiten.

Das Gericht hatte entschieden, dass bei einer Entfernung von 216 Kilometern zwischen einer krankenhausversorgenden Apotheke und einer Klinik eine unverzügliche Medikamentenbereitstellung nicht mehr gewährleistet ist.

Der BVKA sieht in dem Urteil eine wichtige Grundsatzentscheidung für die Arzneimittelversorgung von Krankenhauspatienten: „Mit dieser Klarstellung ist die sichere und zuverlässige Versorgung von Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln auch weiterhin jederzeit gewährleistet“, erklärte Peterseim.

ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sieht die Entscheidung ebenfalls als patientenfreundlich an: „Die Entscheidung sichert die Qualität der Arzneimittelversorgung in den Krankenhäusern. Die Patienten in den Kliniken können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass eine Apotheke in der Umgebung jederzeit die notwendigen Medikamente liefern und die Ärzte entsprechend pharmazeutisch beraten kann.“

 

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