Krankenhausversorgung

BVerwG verhandelt über Maximaldistanz

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Berlin -

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelt am 30. August über die maximale Entfernung bei der Klinikversorgung. In dem Verfahren geht es um einen Vertrag der Apotheke des St. Franziskus-Hospitals in Münster, die ein Krankenhaus in Bremen beliefern will. Zwischen der Apotheke und der Klinik liegen 216 Kilometer.

 

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass die Apotheke mit Sitz in Ahlen das Krankenhaus versorgen darf. Die Apotheke beliefert rund 20 Kliniken mit Arzneimitteln. Laut Vertrag verpflichtet sich die Apotheke, dreimal wöchentlich Medikamente zu liefern und im Krankenhaus ein Arzneimittellager für Notfälle zu unterhalten. Der nordrhein-westfälische Kreis Warendorf hatte gegen das Urteil Revision eingereicht.

Doch das OVG erlaubte den Versorgungsvertrags. Dieser sei wegen der vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere des Medikamentendepots für Notfälle, genehmigungsfähig. Der Apotheker müsse für die Beratung zudem nicht körperlich anwesend sein. Es genüge die Sicherstellung einer telefonischen sowie elektronischen Beratung für den Notfall, so das OVG.

 

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