Das Landgericht Darmstadt hält das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) für irreführend. Die Richter gaben heute der Klage der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der Verwendung des Siegels statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich.
Eine Sprecherin des Gerichts sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC, die Richter hätten vor allem bemängelt, dass ein Verband seinen Mitgliedern selbst ein Gütesiegel verleiht. Tatsächlich werde aber der Eindruck erweckt, das Gütesiegel werde von einer unabhängigen Stelle vergeben. Zudem seien nur 16 der mehr als 2000 zugelassenen Versandapotheken im BVDVA vertreten.
Noch ist nicht klar, ob die beklagte 1A-Versandapotheke in Berufung gehen werde, sagte deren Anwalt Dr. Thomas Miller gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wir werden das weitere Vorgehen mit dem BVDVA besprechen.“ Auch der Verband will einer Sprecherin zufolge zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten.
Da das OLG Frankfurt in Fragen des Apothekenrechts als restriktiv gilt, könnte eine Strategie der Verhandlung für den BVDVA attraktiver sein: Eine Überarbeitung des Güte-Siegels in Abstimmung mit der Wettbewerbszentrale scheint denkbar. Der BVDVA arbeite zudem sehr intensiv mit externen Zertifizierern zusammen, die das Siegel übernehmen könnten, sagte die Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
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