Arzneimittelversandhandel

BVDVA: Schluss mit Inländerdiskriminierung Lothar Klein, 10.04.2018 11:59 Uhr

Berlin - 

Die deutschen Versandapotheken fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die Benachteiligung der inländischen Versender zu beseitigen. Die Inländerdiskriminierung, die durch das Urteil zu Boni auf Arzneimittel durch den Europäischen Gerichtshof vorletztes Jahr entstanden ist, müsse ein Ende haben. „Für uns deutsche Versandapotheken ist das ein unerträglicher Zustand“, so Christian Buse, Apotheker und Vorsitzender des BVDVA.

Statt eines Verbots brauche das deutsche Gesundheitswesen dringend mehr Flexibilität in der Arzneimittelpreisgestaltung, damit durch Unternehmertum die Qualität und Versorgung flächendeckend abgesichert werden kann. „Unsere Vorschläge zum fairen und regulierten Preiswettbewerb im Apothekenmarkt liegen vor“, sagt Buse. Apotheken in ländlichen Regionen könnten bei Bedarf durch einen Strukturfonds gestützt werden, der über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds gesteuert wird.

„Deutsche Apotheken sollten sich dem Wettbewerb stellen dürfen und über eine neu einzuführende Höchstpreisverordnung für Rx-Präparate neben der heilberuflichen Verantwortung auch unternehmerischer handeln können. Ein regulierter Preiswettbewerb schafft Vorteile für Patienten, Versichertengemeinschaft und Krankenkassen“, führte Buse weiter aus. Durch die Höchstpreisverordnung und den Strukturfonds würde auch endlich die Inländerdiskriminierung beseitigt. Dann würde wieder gleiches Recht für alle gelten.

Bereits letzten Herbst hatten die inländischen Versender auf die Auswirkungen des EuGH-Urteils hingewiesen: „Unsere Mitglieder stellen schon fest, dass sie in der Tat weniger verschreibungspflichtige Rezepte zugeschickt bekommen. Das Geschäft hat sich deutlich weg von deutschen Versandapotheken hin in die Niederlande verlagert“, sagte BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg.

Als politische Antwort forderte Sonnenberg „eine Höchstpreisverordnung statt der derzeit gültigen Festpreisverordnung“ für Rx-Arzneimittel. Es solle eine Flexibilisierung „rund um den derzeit vorgeschriebenen Fixpreis von 8,35 Euro pro Packung geschaffen werden“, so der BVDVA-Geschäftsführer. Allerdings sollen sowohl nach oben als auch unten Grenzen gesetzt werden. Sonnenberg: „Es soll also auch hierzulande nicht möglich sein, unendlich viele Rabatte zu geben. Aber der Apotheker soll innerhalb dieser Grenzen Entscheidungsfreiheit bekommen: Er kann Rabatte geben, muss es aber nicht, wenn er Stammkunden lieber durch eine besonders gute Beratung überzeugt.“

Für die deutschen Versand­apotheken sei die aktuelle Lage „höchst unbefriedigend“. Die Politik müsse dringend handeln, fordert der BVDVA. Der BVDVA habe in der zurückliegenden Diskussion Alternativen zum Rx-Versandverbot vorgelegt. Für jeden Notdienst erhalte die Apotheke heute eine Pauschale von ungefähr 280 Euro bei einem Volldienst von 10 Stunden. Sonnenberg: „Wir streben an, diese Pauschale zu verdoppeln, und zwar auf Kosten der Apotheken, die das aus ihrer Marge bestreiten. Wer viel verkauft – im Zweifelsfall die Versandhändler – zahlt mehr in diesen Fonds ein. Die Apotheken auf dem Land, die überproportional Nacht- und Notdienst leisten, würden von solch einem Fonds überproportional profitieren. Das gewährleistet, dass es außerhalb der Ballungsgebiete attraktiv bleibt, eine Apotheke zu betreiben.“

Der Versandhandel gefährde keineswegs die flächendeckende Arzneimittelversorgung. „Wir sorgen nicht für Apothekensterben, das hat andere Gründe, beispielsweise, dass sich kein Nachfolger findet oder das Geschäft nicht richtig aufgestellt ist oder falsche wirtschaftliche Entscheidungen getroffen wurden“, so Sonnenberg. Natürlich gebe es einen Rückgang an Apotheken, aber jedes Business unterliege einem Strukturwandel, „nur Apotheker sollen noch wie im 19. Jahrhundert agieren, einen weißen Kittel anziehen und im Hinterzimmer ihre Salben anrühren“.