E-Health

DrEd-Verbot wackelt – Ausnahmen geplant?

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Berlin -

Das DrEd-Verbot wackelt. Nach Informationen von Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Arzneimittel in der Grünen-Fraktion, gibt es Signale aus dem Koalitionslager, dass von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der AMG-Novelle vorgesehene komplette Fernverordnungsverbot zu lockern.

„Es müssen Ausnahmen möglich sein“, sagte Schulz-Asche auf dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Gedacht werde an Rezepte für Patienten auf dem Land und für Chroniker. „Wir haben gehört, dass die Bundesregierung daran noch etwas ändern will.“

Gröhe will untersagen, dass im Ausland tätige Online-Praxen wie DrED Rezepte nach telefonischer Beratung oder Konsultation über das Internet an Patienten nach Deutschland schicken können. In der 4. AMG-Novelle ist dazu vorgesehen, dass jeder Verordnung ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt vorausgehen muss.

„Unglücklich“ über das Fernverordnungsverbot zeigte sich auch der SPD-Politiker Dirk Heidenblut, in seiner Fraktion zuständig für den E-Health-Ausbau in Deutschland: „Aber es gibt in der Koalition starke Kräfte, die das wollen.“ Es sei „problematisch, dass wir das mit der 4. AMG-Novelle zementieren. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass sich daran noch etwas ändert.“

Schulz-Asche kritisierte die Politik der Bundesregierung in dieser Frage als „inkohärent“. Auf der einen Seite fördere die Bundesregierung mit dem E-Health-Gesetz die Telemedizin und Video-Sprechstunden: „Das ist ein offensichtlicher Widerspruch“, so Schulz-Asche.

Auch Maik Beermann, Berichterstatter in der CDU/CSU-Faktion für den bundesweiten Ausbau des schnellen Internets, sieht darin ein Problem. „Das ist eine berechtigte Frage.“ Zwar habe Gröhe mit dem E-Health-Gesetz einen richtigen Anstoß gegeben. Die Politik könne aber der rasanten Entwicklung im digitalen Gesundheitsmarkt nicht folgen.

Der Bundestag will die AMG-Novelle noch vor der Sommerpause beschließen. Das Gesetz soll schon im August in Kraft treten. Die ABDA begrüßt das DrEd-Verbot. Allerdings hatte Gröhe zuletzt seine Gesetzesformulierung bereits korrigiert: Statt eines „persönlichen“ Arzt-Patienten-Kontakts ist jetzt nur noch ein „direkter“ Kontakt für eine Verordnung erforderlich, der auch durch „In-Augenscheinnahme“ erfolgen kann. Der GKV-Spitzenverband hält diesen Begriff für zu vage und fordert eine Präzisierung. Das BMG gab Entwarnung, es ändere sich am Inhalt nichts.

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