Versandapotheken

BVDVA kämpft um Gütesiegel

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Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) kämpft weiter um sein Gütesiegel. Die beklagte 1A- Versandapotheke hat nach Informationen von APOTHEKE ADHOC Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts (LG) Darmstadt eingelegt. Das Gericht hatte im November das BVDVA-Gütesigel für irreführend erklärt und einer Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.

„Das Gütesiegel wird nicht eingestellt“, sagte eine BVDVA-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Verband habe sich inzwischen mit der Wettbewerbszentrale über die Weiterentwicklung der Plakette verständigt. Derzeit werde geprüft, ob der Verband das Siegel überarbeite oder ob ein externer Zertifizierer beauftragt werden soll. Als zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen könnte zum Beispiel die Überprüfung der telefonischen Erreichbarkeit und Beratungsqualität sowie Testbestellungen gehören. Sollten sich die beiden Parteien außergerichtlich einigen, wird das Berufungsverfahren womöglich eingestellt.

Die Überarbeitung ist nötig, da das Gütesiegel nach Auffassung der Wettbewerbszentrale keine besondere Auszeichnung darstellt. Die Apotheke verpflichte sich lediglich, Standards einzuhalten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben seien. Zudem hatte die Wettbewerbszentrale moniert, dass der Verband seinen Mitgliedern selbst ein Gütesiegel verleiht.

Als unabhängige Instanz plant das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ein „Sicherheitslogo“ für Versandapotheken. Die „Konkurrenz“ von Behördenseite lässt jedoch auf sich warten. Im November hatte das DIMDI den Start des Versandapotheken-Registers für Januar dieses Jahres angekündigt. Wegen längeren Abstimmungsprozessen mit den Versandapotheken und Landesbehörden sei momentan jedoch noch nicht absehbar, wann die Datenbank online gehen werden, sagte ein DIMDI-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

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