Seit bald einem Jahr dürfen ausländische Versandapotheken ihren Kunden Rx-Boni gewähren. Eine nennenswerte Marktverschiebungen von den Vor-Ort-Apotheken zu ausländischen Versendern hat es bislang nicht gegeben. Auswirkungen hat das EuGH-Urteil aber offensichtlich auf die inländischen Versender: „Unsere Mitglieder stellen schon fest, dass sie in der Tat weniger verschreibungspflichtige Rezepte zugeschickt bekommen. Das Geschäft hat sich deutlich weg von deutschen Versandapotheken hin in die Niederlande verlagert“, sagt Udo Sonnenberg, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA).
Als politische Antwort fordert Sonnenberg in einem Interview mit dem Magazin e-commerce „eine Höchstpreisverordnung statt der derzeit gültigen Festpreisverordnung“ für Rx-Arzneimittel. Es solle eine Flexibilisierung „rund um den derzeit vorgeschriebenen Fixpreis von 8,35 Euro pro Packung geschaffen werden“, so der BVDVA-Geschäftsfüher. Allerdings sollen sowohl nach oben als auch unten Grenzen gesetzt werden. Sonnenberg: „Es soll also auch hierzulande nicht möglich sein, unendlich viele Rabatte zu geben. Aber der Apotheker soll innerhalb dieser Grenzen Entscheidungsfreiheit bekommen: Er kann Rabatte geben, muss es aber nicht, wenn er Stammkunden lieber durch eine besonders gute Beratung überzeugt.“
Für die deutschen Versandapotheken sei die aktuelle Lage „höchst unbefriedigend“. Die Politik müsse dringend handeln, fordert der BVDVA. Für ein generelles Verbot des Rx-Versandhandels werde die Union aber auch in Zukunft keine Mehrheit finden. Der BVDVA arbeite weiter daran, die politische Arena mit vernünftigen Argumenten zu bespielen. Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sieht der BVDVA durch das EuGH-Urteil nicht gefährdet: Die Versorgung in der Fläche sei anders als von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der ABDA vorgetragen „in jedem Fall gewährleistet“.
Der BVDVA habe in der zurückliegenden Diskussion Alternativen zum Rx-Versandverbot vorgelegt. Für jeden Notdienst erhalte die Apotheke heute eine Pauschale von ungefähr 280 Euro bei einem Volldienst von 10 Stunden. Sonnenberg: „Wir streben an, diese Pauschale zu verdoppeln, und zwar auf Kosten der Apotheken, die das aus ihrer Marge bestreiten. Wer viel verkauft – im Zweifelsfall die Versandhändler – zahlt mehr in diesen Fonds ein. Die Apotheken auf dem Land, die überproportional Nacht- und Notdienst leisten, würden von solch einem Fonds überproportional profitieren. Das gewährleistet, dass es außerhalb der Ballungsgebiete attraktiv bleibt, eine Apotheke zu betreiben.“
Der Versandhandel gefährde keineswegs die flächendeckende Arzneimittelversorgung. „Wir sorgen nicht für Apothekensterben, das hat andere Gründe, beispielsweise, dass sich kein Nachfolger findet oder das Geschäft nicht richtig aufgestellt ist oder falsche wirtschaftliche Entscheidungen getroffen wurden“, so Sonnenberg. Natürlich gebe es einen Rückgang an Apotheken, aber jedes Business unterliege einem Strukturwandel, „nur Apotheker sollen noch wie im 19. Jahrhundert agieren, einen weißen Kittel anziehen und im Hinterzimmer ihre Salben anrühren“.
Apotheken hätten keine Zukunft, wenn „man nur auf den analogen Tresen setzt“. Das gehe sicher noch ein paar Jahre gut. Aber irgendwann werde die Entwicklung „über diese Leute hinwegziehen“. Die Versandapotheken sähen sich als Treiber digitaler Prozesse. „Wir gestalten lieber die Veränderung aktiv mit, als dass wir uns davon wegfegen lassen“, so der BVDVA-Geschäftsführer. Apotheken müssten attraktiv bleiben, ein gutes Beratungsangebot haben und eine gute Marketingsstrategie entwickeln.
„Multichannel“ sei ein Schlagwort, das im gesamten Handel nicht mehr wegzudenken sei. Das gelte auch für Arzneimittel. Sonnenberg: „Wer sich online engagiert, braucht außerdem ein gutes Suchmaschinenmarketing. Apotheken sollten zudem Telefonberatung anbieten und möglichst schnell liefern. Telemedizinische Anwendungen halten viele Möglichkeiten in der Zukunft bereit.“
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