Der Bundesverband der Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert die Möglichkeit, Kranken- und Altenpfleger, chemisch-technische und biologisch-technische Assistenten in Apotheken zu beschäftigen. Für PTA wiederum gelte: Man müsse deren Kompetenzen erweitern, damit sie mehr Aufgaben der Apotheker übernehmen können.
Der BVDAK zielt damit insbesondere auf die Labore: Es gebe dort die Möglichkeit, dass die PTA zur Entlastung beitragen, indem sie „in der Rezeptur oder anderen Bereichen“ Aufgaben des Apothekers übernehmen. Im ärztlichen Bereich habe sich diese Kompetenzerweiterung bereits bewährt. „Die Attraktivität des Berufs würde damit unbedingt gesteigert und dem Mangel an approbiertem Personal entgegengewirkt“, schreibt der Verband.
Auch sei es „nicht ersichtlich, warum Alten- und Krankenpfleger, die in entsprechenden Einrichtungen Arzneimittel stellen dürfen, oder Krankenschwestern, die möglicherweise Impfungen durchführen, diese Tätigkeit nicht in einer Apotheke ausüben dürfen sollen“. Dasselbe gelte für chemisch-technische und biologisch-technische Assistenten: Es sei kein Grund ersichtlich, warum diese nicht nicht bei der Herstellung parenteraler Zubereitungen eingesetzt werden dürfen, „obgleich sie derartige Zubereitungen in Herstellerbetrieben anfertigen dürfen“.
Nicht jede Apotheke könne alle Rezepturen in der notwendigen Qualität anbieten, das gelte insbesondere für Spezialrezepturen. Deshalb sei es darüber hinaus auch eine Ausweitung der Regelungen des § 11 ApoG sowie § 11a ApoBetrO denkbar, „so dass Apotheken, die nicht umfassend über die Erfahrung verfügen, derartige patientenindividuell hergestellte Rezepturen von Kollegen beziehen dürfen“. Damit bleibe es im Außenverhältnis bei der flächendeckenden Versorgung, so dass jede Apotheke jedes Arzneimittel einschließlich komplexer Rezepturen liefern kann.
Alle diese Maßnahmen würden zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit beitragen, „auch weil sich Inhaber auf ihre Kernaufgabe, die qualifizierte Beratung, konzentrieren können“. Die Forderungen entstammen dem BVDAK-Kommunikationspapier zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens, einer aktualisierten und erweiterten Fassung des 11-Punkte-Positionspapiers, das der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann Ende Juni im Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hatte.
Besonderes Aufsehen erregte dabei der Punkt Rx-Versandverbot: Denn Hartmann und der BVDAK sprechen sich gegen ein solches aus. Denn es „löst nicht abschließend die tatsächlichen Probleme“ der Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016, heißt es im ersten Positionspapier des BVDAK. „Vielmehr kann der Versandhandel in Einzelfällen eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Präsenzapotheken darstellen.“
Voraussetzung für den Fortbestand des Rx-Versandhandels sei jedoch, dass versendete Arzneimittel und deren Anbieter nicht besser gestellt würden und die Ungerechtigkeit durch das EuGH-Urteil behoben werde. Es müsste, so die Haltung des Verbands, eher an anderen Stellschrauben gedreht werden, um die Branche stark für die Zukunft aufzustellen.
In der neuen Fassung des Positionspapiers umschifft der BVDAK den Begriff Rx-Versandverbot hingegen. Stattdessen zeigt der Verband mögliche Schritte auf, durch die eine rechtliche Gleichbehandlung ausländischer Versandapotheken herbeigeführt werden kann, etwa über Verschärfungen im Kollektivvertrag beziehungsweise Bundesrahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung.
Außerdem fordert der BVDAK eine „gesetzliche Klarstellung, dass das Zuweisungsverbot des § 11 ApoG auch für ausländische Versandapotheken gilt und wirksam über den Deutschen Apothekerverband sanktioniert werden kann“. Indirekt kann man den Versendern auch das Wasser abgraben, indem man sich in ihrer eigenen Domäne stärker aufstellt. In den Worten des BVDAK heißt das, man müsse „der gesteigerten Serviceerwartung der Patienten im digitalen Zeitalter und auch angesichts der alternden Gesellschaft rechtssicher entgegenkommen“, indem die Vorgaben für den Botendienst vereinfacht werden.
„Den Vor-Ort-Apotheken sollte möglich sein, die Bevölkerung systematisch per Botendienst versorgen zu können – ohne dass ein begründeter Einzelfall vorliegt oder dazu eine Versandhandelserlaubnis erforderlich ist“, verlangt der BVDAK. Auch ob für den Dienst zusätzliche Gebühren erhoben werden, sollte demzufolge im Entscheidungsspielraum der einzelnen Apotheke liegen.
Eine Kompetenzerweiterung fordert der Verband auch mit Blick auf Impfungen: So sollen „qualifizierte und entsprechend ausgestattete Apotheken Grippeimpfungen oder andere Standardimpfungen durchführen dürfen“, um die Durchimpfungsrate in Deutschland spürbar zu steigern und die Ärzte insbesondere in Folge des Ärztemangels im ländlichen Bereich zu entlasten. In zwölf europäischen Ländern mache man damit bereits gute Erfahrungen.
Auch für die Digitalisierung biete der BVDAK eine Lösung an, nämlich die Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform, die unverkäuflich sein und staatlicher Kontrolle unterliegen müsse. Diese sei „die zwingende Voraussetzung für ein funktionierendes Medikationsmanagement“. Und dieses müsse schließlich „originäre Aufgabe der Apotheken sein“.
Einheitliche Maßstäbe fordert der BVDAK darüber hinaus für den Fernbehandlungsbereich, der dringend gesetzlich und nicht nur über Berufsordnungen geregelt werden müsse. Dazu werde ein Fernbehandlungsgesetz – nach Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes – unter Überwachung einer staatlichen Behörde essentiell sein, um die Interessen der Patienten auch durch eine effektive Durchsetzung der Regeln gegenüber ausländischen Anbietern zu wahren.
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