Der Bundesverband der Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der Apotheken durch die Bundesregierung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung in Apotheken. Die bisherigen Schritte begrüßt er, sieht sie jedoch auf Dauer als nicht ausreichend. Statt einer Einmalzahlung von 250 Euro sollen finanzielle Erleichterungen durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung oder das Aussetzen des Kassenabschlags erreicht werden. Außerdem sollen die Rabattverträge über die Dauer der Coronakrise hinaus ausgesetzt bleiben.
Der BVDAK begrüßt in seiner Stellungnahme zur Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die Reaktion der Politik auf die problematischen Arbeitsabläufe und Kostenentwicklungen der Vor-Ort-Apotheken. Das gelte zu allererst für die gelockerte Abgabe von Rabattarzneimitteln. Nicht nur werde dadurch die Zahl der Apothekenbesuche reduziert, „sondern auch ganz deutlich, wie bisher auf dem Rücken von Patienten und Apothekenteams die verfehlten Vorschriften zum Austausch von Rabattarzneimitteln gewirkt hätten“, so der Verband.
„Wir erwarten, dass nach der Krise die nun geltende Praxis beibehalten wird und endlich die Lieferkettenprobleme mittelfristig durch eine sichere inländische Produktion beseitigt werden“, fordert der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. „Rabattverträge sind hauptursächlich für die Lieferprobleme.“
Ausdrücklich begrüßt der BVDAK die Vergütung für den Botendienst. Der Zuschlag in Höhe von 5 Euro netto decke zwar die tatsächlichen Kosten nicht, da hierfür stets Personal der Apotheke einzusetzen sei. Gleichwohl gehe der BVDAK aber davon aus, dass dies einen angemessenen Beitrag zum Schutz der Risikogruppen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Es werde damit deutlich, dass der Botendienst als Teil eines hochqualifizierten Angebots der stationären Apotheken verstanden werden müsse.
Auch den einmaligen Sonderbeitrag von 250 Euro je Apotheke für Schutzausrüstung lobt der BVDAK – er reiche jedoch nicht aus. Die Politik habe zum Gefallen des Verbands erkannt, wie rasch und umfassend sich die stationären Apotheken im Voraus und ohne wirtschaftliche Absicherung im Interesse der Patienten auf die Coronakrise eingestellt hätten. Das beginne bei den Plexiglasscheiben, dem Zwei-Schicht-Arbeitszeitplan, der Produktion von Desinfektionsmitteln, der Warnung vor Paracetamol-Engpässen und ende in der höheren Beratungszeit im Einzelfall.
Dabei würde die Einmalzahlung von 250 Euro jedoch nicht ausreichen. Vielmehr sei eine angemessene Vergütung für den stark gestiegenen Beratungsbedarf sowie Aufwendungen in den Apothekenbetriebsräumen zu gewähren. „Der BVDAK schlägt deshalb vor, für die Zeit der Pandemie den Fixzuschlag nach § 3 Abs. 1 Arzneimittelpreisverordnung entsprechend rückwirkend ab dem 16. März 2020 zu erhöhen oder aber zumindest den Kassenabschlag nach § 130 Abs. 1 SGB auszusetzen“, so der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.
Der BVDAK begrüßt darüber hinaus auch, dass der Gesetzgeber den Behörden vor Ort die Möglichkeit einräume, auf plötzlich auftretende Probleme in der Arzneimittelversorgung flexibel reagieren zu können. Dabei dürfe die Pandemie zu keinem Zeitpunkt zum Anlass genommen werden, die Sicherheit der Patienten durch die Vernachlässigung von geltenden Standards, so wie sie von den deutschen Vor-Ort-Apotheken auch in diesen Zeiten eingehalten werden, zu gefährden.
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