Heute findet im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verbändeanhörung zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) statt. Hierbei bekommt unter anderem die Abda noch einmal die Gelegenheit, ihre Fundamentalkritik am Referentenentwurf darzulegen. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) lehnt den Entwurf nicht grundsätzlich ab, aber wesentliche Teile davon: „Wir lehnen die Öffnung einer Apotheke ohne Anwesenheit einer Apothekerin/eines Apothekers vor Ort jedoch strikt ab. Ebenso lehnen wir die Gründung von Zweigapotheken ab“, so der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.
Der BVDAK kommt – anders als die Abda – zu dem Schluss, dass der Entwurf nicht in Gänze verworfen werden sollte: „Wir haben die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums in jedem Detail geprüft und diskutiert. Im Ergebnis kommen wir nicht zur grundsätzlichen Ablehnung des gesamten Entwurfs“, so Hartmann.
Doch an zwei essenziellen Punkten sei das Reformvorhaben nicht tragbar: „Wir lehnen die Öffnung einer Apotheke ohne Anwesenheit einer Apothekerin/eines Apothekers vor Ort strikt ab. Ebenso lehnen wir die Gründung von Zweigapotheken ab.“
Dem Fehlen von Pharmazeut:innen, welches durch den Einsatz erfahrener PTA in der Apotheke ausgeglichen werden soll, könne der BVDAK nur widersprechen: „Die Besonderheit der Arzneimittelversorgung besteht eben darin, dass im persönlichen Gespräch der Beratungsbedarf eruiert wird“, heißt es vom Verband. Hier drohe das Vertrauen verloren zu gehen, wenn Approbierte lediglich per Telepharmazie zugeschaltet würden.
Vermehrte Zweigapotheken könnten zudem zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus führen. Zudem bräuchte es diese „rudimentär ausgestatteten Zweigapotheken“ gar nicht, da 2020 die „Möglichkeit des sogenannten lokalen Versandes mit Botenzustellung“ gerichtlich bestätigt wurde. Statt einer zusätzlichen Versorgungsstruktur würden in diesen Regionen also bereits bestehende Versorgungskonzepte funktionieren.
Bei der Abwesenheit von Approbierten und beim Thema Zweigapotheken sei eine Verhandlung somit nicht denkbar.
Anders sieht es für den BVDAK mit anderen Stellen des Entwurfs aus: „Die Punkte, die einen Bürokratieabbau bedeuten sowie die Führung einer Apotheke erleichtern, begleiten wir konstruktiv und positiv. Darüber hinaus sprechen wir uns zum wiederholten Male für eine nachhaltige Honorarreform aus, mit der auch ein Sockelbetrag für die Daseinsvorsorge jeder Apotheke eingeführt wird.“
Zudem sei der Ansatz, das Fixum zu erhöhen, richtig, die Absenkung des prozentualen Anteils wiederum nicht. Diese Maßnahme passe nicht zu dem hohen wirtschaftlichen Risiko, zum Beispiel beim Einkauf von Hochpreisern. „Die angedachte Umverteilung des Honorars führt keinesfalls zur Stärkung der Apotheken auf dem Land“, so der BVDAK weiter.
Hartmann wiederholt hier seine Forderung nach einer Grundsicherung für die Apotheken. „Der BVDAK spricht sich für einen gleichbleibenden Sockelbetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr für jede Apotheke aus. Damit wird eine Gleichbehandlung in der Arzneimittelversorgung sichergestellt und die etwas kleineren, ländlichen Apotheken profitieren überproportional.“
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