BVA legt Krankheiten fest dpa/APOTHEKE ADHOC, 13.05.2008 17:29 Uhr
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat eine Liste von Krankheiten veröffentlicht, die künftig beim Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen berücksichtigt werden soll. Dies teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Der Finanzausgleich nach Krankheiten soll mit dem von Januar 2009 an geplanten Gesundheitsfonds eingeführt werden. Die Aufstellung umfasst 80 Krankheiten und ist auf der Internetseite des BVA abrufbar.
Der Finanzausgleich wurde eingeführt, weil zwischen den Kassen die gut verdienenden und einkommensschwachen, die gesunden und kranken Beitragszahler ungleich verteilt sind. Bisher werden Ausgabenunterschiede ausgeglichen, die sich aus Alter, Geschlecht und Lohn ergeben. Nun sollen auch der unterschiedliche Gesundheitszustand und Versorgungsbedarf berücksichtigt werden.
Wie hoch die Zuweisungen für die einzelne Krankenkasse sein werden, kann jedoch erst nach der Festlegung der weiteren Details des Berechnungsverfahrens ermittelt werden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die für die einzelnen Krankheiten noch zu bestimmenden Aufgreifkriterien, die im weiteren Verfahren festgelegt werden und durch die letztlich definiert wird, ab welcher Schwelle Krankheiten berücksichtigungsfähig sind. Diese Festlegungen will die BVA bis zum 1. Juli dieses Jahres treffen. In den vergangenen Wochen war es zwischen der Bundesregierung und den Ländern zu heftigen Diskussionen um den geplanten Finanzausgleich und die damit verbundene Konvergenzklausel gekommen.