Erster Pharmakartellfall in der EU

Butylscopolamin: Hersteller unter Kartellverdacht Katharina Brand, 19.06.2024 11:11 Uhr

Die Europäische Kommission hat ihre Beschwerde an Alchem übermittelt. Foto: Matthias Ebert/stock.adobe.com
Berlin - 

Die EU-Kommission wirft dem indischen Hersteller Alchem illegale Preisabsprachen bezüglich Butylscopolamin vor. Damit geht der erste Pharmakartellfall in der EU in die nächste Runde. Im Oktober 2023 wurde bereits ein Vergleichsbeschluss erlassen.

Alchem steht laut EU-Kommission in Verdacht, sich mit Marktteilnehmern abgestimmt zu haben, um Mindestverkaufspreise für Butylscopolamin festzulegen und Quoten zuzuteilen. Außerdem sollen sensible Informationen mit Wettbewerbern ausgetauscht worden sein. Die Behörde erklärte am vergangenen Donnerstag in Brüssel, ihre Beschwerde an den indischen Konzern übermittelt zu haben.

Bereits 2023 verhängte die EU-Kommission Kartellstrafen wegen Butylscopolamin von insgesamt 13,4 Millionen Euro; den Großteil trug Boehringer mit 10,4 Millionen Euro. Der Konzern aus Ingelheim war Anbieter von Buscopan; mittlerweile gehört die Marke zu Sanofi. Weitere Strafen fielen auf Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Linnea und Transo-Pharm.

C2 Pharma entging einer Geldbuße, da es das Kartell im Rahmen des Kronzeugenprogramms offengelegt hatte. Alle sechs Unternehmen hatten ihre Beteiligung am Kartell zugegeben und sich auf einen Vergleich geeinigt. Insgesamt wurde zwischen dem 1. November 2005 und dem 17. September 2019 gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Im Rahmen derselben Untersuchung leitete die Kommission ein Verfahren gegen Alchem ein. Der Konzern stimmte dem Vergleich allerdings nicht zu. Daher wurde die Untersuchung im Rahmen des Standardkartellverfahrens fortgesetzt.

Kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass ausreichende Beweise gegen Alchem vorliegen, droht dem Pharmakonzern eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.