BGH-Urteil

Buse: Nutznießer sind die Niederlande

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Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni nicht vollkommen glücklich: Die Richter hätten noch immer keine endgültige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Rx-Rabatten getroffen, moniert der Verband. „Die erneute Verschiebung einer Klärung dieser Rechtsfrage ist für deutsche Versandapotheken unerträglich“, so Verbandschef Christian Buse.

Buse sieht die deutschen Versandapotheken seit der Zulassung des Versandhandels im Jahr 2004 benachteiligt: Die Niederlande seien die Nutznießer einer verfehlten, deutschen Gesundheitspolitik. Es sei absurd, den Versandhandel aus Gründen des Wettbewerbs gesetzlich einzuführen, ohne eine Wettbewerbsgleichheit mit dem Nachbarland zu ermöglichen.

Solange der Gesetzgeber hier keine Entscheidung treffe, würde die Ungleichbehandlung deutscher, mittelständischer Versandapotheken zu Gunsten multinationaler Konzerne zementiert, so der BVDVA-Chef. „Das ist der Grund, warum der Löwenanteil aller im Versandhandel eingereichten Rezepte von den Patienten in die Niederlande geschickt werden.“

Der BGH hatte am Vormittag Rx-Boni für unzulässig erklärt. Die Frage, ob die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch für ausländische Versandapotheken gilt, musste der BGH dagegen dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichte vorlegen. Zwar gelten die deutschen Preise aus Sicht des BGH auch für ausländische Anbieter, doch hatte das Bundessozialgericht (BSG) dies in einem anderen Verfahren anders gesehen. Nach dem Gesetz zur einheitlichen Rechtssprechung muss jetzt der Senat für Klarheit sorgen.

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