EuGH Spezial

Bunge: Unabhängigkeit vor Profitinteressen APOTHEKE ADHOC, 19.05.2009 12:27 Uhr

Berlin - 

Für die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Dr. Martina Bunge (Die Linke), ist das Votum des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein Sieg für die Unabhängigkeit der deutschen Apotheken: „Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Patientinnen und Patienten. Es sichert unabhängige Beratung, da Apotheken nicht zum Spielball von profitorientierten Kapitalgesellschaften werden“, sagte Bunge.

Das Verbot von Apothekenketten garantiere zudem eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung und den freien Heilberuf: „Nur entsprechend qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker gewährleisten eine umfassende und unabhängige Beratung.“ Doch als Angestellte von Kapitalgesellschaften könnten sie sich kaum den Profitinteressen der Kapitaleigentümer widersetzen, so Bunge weiter. Nur die inhabergeführte Apotheke könne eine patientennahe, sichere und rasche Arzneimittelversorgung gewährleisten.

Mit Blick auf den Arzneimittelversandhandel sieht die Abgeordnete der Linksfraktion nun die Bundesregierung in der Verantwortung: „Der EuGH hat mit seinem Urteil Raum geschaffen, gesetzgeberisch die qualifizierte und hochwertige Arbeit in der Apotheke zu stärken und weiterhin sicherzustellen. Ein großes Gefährdungspotenzial geht vom Versandhandel mit Arzneimitteln aus. Dieser sollte daher auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel begrenzt werden“, forderte Bunge.