Die Berechnung des Apothekenhonorars beginnt: Die Unternehmensberatung 2hm & Associates hat gestern intern ihr Forschungskonzept vorgestellt. In einer gut dreistündigen Präsentation unterrichtete Iris an der Heiden, Leiterin des vom Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) beauftragten Forschungsprojekts, den Beirat über die weiteren Schritte. Mit am Tisch saßen neben dem BMWi und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die ABDA und der Großhandelsverband Phagro.
2hm soll die Arzneimittelpreisverordnung durchforsten und nachrechnen. Das Projekt heißt: „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Über die Inhalte der Präsentation wurde Stillschweigen vereinbart.
In der Diskussion gab es nach Angaben von Teilnehmern allerdings Nachfragen und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Für die zweite Mai-Hälfte wurde ein weiterer Termin mit dem Beirat vereinbart, der das Forschungsprojekt beratend begleiten soll. Dann soll über die Datenbasis für die Honorardiskussion gesprochen werden. In der Vergangenheit gab es bekanntlich unterschiedliche Datenlagen beim BMWi und beim Deutschen Apothekerverband (DAV).
Angesprochen wurde in der gestrigen Diskussion unter anderem der Vorstoß von Gesundheitspolitikern der Regierungskoalition, den dreiprozentigen Anteil des Apothekenhonorars für hochpreisige Arzneimittel zu deckeln. Im Blick behalten wird die Unternehmensberatung 2hm auch die von der Regierungskoalition mehrfach angekündigten Anhebungen der BtM- und Rezepturgebühren. Dies bedeute zwar eine „gewisse Unsicherheit“ für das Forschungsprojekt, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Es werde aber den Auftrag des Forschungsprojekts für eine grundsätzliche Empfehlungen zur Neugestaltung des Apothekenhonorars nicht maßgeblich beeinflussen. Zahlen soll 2hm sowieso am Ende nicht vorlegen.
Anfang März hatte das BMWi den Auftrag für das Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar an die Unternehmensberatung 2hm & Associates vergeben. Das Unternehmen mit Sitz in Mainz ist bislang im Gesundheitsmarkt weitgehend unbekannt. 2hm habe den Zuschlag wegen seines „wissenschaftlich-methodischen Ansatzes“ und seiner Neutralität im Apothekenmarkt erhalten, begründete Forschungsleitern an der Heiden die Entscheidung. Außerdem habe es von 2hm zu den verschiedenen Interessengruppen in der Vergangenheit noch keine Berührungspunkte gegeben.
2hm will zunächst die vorliegenden Daten zum Apothekenmarkt auswerten und gegebenenfalls zusätzliche eigene Daten zur Kostenstruktur in der Apotheke erheben. Orientieren werde man sich am bestehenden Honorarsystem, kündigte 2hm im März an. Das gegenwärtige System basiere allerdings auf den Wirtschaftsdaten einer durchschnittlichen Apotheke. Dies spiegele die großen Unterschiede nach Regionen, Standorten und Wirtschaftlichkeit nicht wider. Daher werde 2hm einen breiteren Forschungsansatz erarbeiten.
Ziel des Forschungsprojekts ist laut BMWi die Entwicklung einer Datenbasis, die eine differenzierte Betrachtung und Bewertung der wirtschaftlichen Lage von Apotheken erlaubt. Im vergangenen Herbst hatte das BMWi das Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar öffentlich ausgeschrieben. Demnach soll geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen „aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ nötig sind. Auch die wirtschaftlichen Folgen und die praktische Anwendung des Konzeptes sollen untersucht werden.
Darüber hinaus sollen auch alternative Berechnungswege für die Anpassung der einzelnen Preise und Preiszuschläge dargestellt werden. Dabei soll von den bestehenden Preisregelungen ausgegangen werden. Tierarzneimittel sind ausgenommen. Im Einzelnen sollen die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen erfasst und die zur Anpassung der Preise nötigen Daten erhoben werden. Die Laufzeit des Projektes ist auf 18 Monate angelegt.
Das Projekt wird von einem Beirat begleitet. Dort ist auch die ABDA vertreten. Geplant sind regelmäßige Sitzungen des Beirates, die etwa alle drei Monate in Berlin stattfinden sollen. Dann sollen die Wissenschaftler zum Stand des Projektes berichten.
Mit dem beauftragten Gutachten will das BMWi eine „belastbare und gesicherte Datenbasis“ schaffen, bevor eine Entscheidung über eine Anpassung der AMPreisV getroffen wird. In der Vergangenheit seien lediglich einzelne Preisregelungen überprüft und angepasst worden; eine zeitgleiche Überprüfung aller in der AMPreisV geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung sei bisher jedoch nicht erfolgt, erklärte ein BMWi-Sprecher Anfang Oktober.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte die Vergabe des Forschungsprojekts durch das BMWi auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf als „Verzögerungstaktik und Verwaltungshandeln“ kritisiert, da alle Daten geliefert worden seien. Schmidt kündigte an, die Ausschreibung abzuwarten und anschließend zu prüfen, ob ein eigenes Forschungsvorhaben begonnen werden müsse. Die Apothekerschaft müsse darauf vorbereitet sein, dass das Forschungsvorhaben des Ministeriums nicht in der erwarteten Neutralität ausfalle.Bislang hat die ABDA noch nicht darüber entschieden.
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