Bundestagswahl

Flach darf bleiben

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Berlin -

Einem Monat nach der Wahl trifft sich der Bundestag morgen zu seiner ersten Sitzung. Die neu gewählten Abgeordneten treten dann ihr Amt an. Obwohl es noch keine neue Regierung gibt, werden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie ihre Minister voraussichtlich zunächst weiter regieren. Ihre Parlamentarischen Staatssekretäre blicken ebenso keiner vorzeitigen Entlassung entgegen, auch wenn sie wie etwa Ulrike Flach (FDP) kein Mandat mehr haben.

Die Liberalen haben es nach der Wahlschlappe nicht mehr in den Bundestag geschafft. Die Parlamentarischen Staatssekretäre der FDP müssen sich eine neue Aufgabe suchen. Bis die neue Regierung steht, werden sie jedoch weiter vom Bundesinnenministerium bezahlt.

Flach wird wie ihre Amtskollegen laut einer Regierungssprecherin weiter entlohnt werden – unabhängig davon, ob sie ein Mandat hat oder nicht. Dies gelte auch für die nicht wieder in den Bundestag gewählten Mitglieder aller Parteien.

Die aktuelle Regierung wird voraussichtlich noch weiter tätig sein, bis eine neue Mannschaft steht. Die Kanzlerin kann laut Grundgesetz „auf Ersuchen des Bundespräsidenten“ weiter im Amt bleiben.

Auch die Minister können demnach verpflichtet werden, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen. Laut dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) behalten auch die Staatssekretäre in diesem Fall ihre Aufgaben.

Die Spitzen von Union und SPD treffen sich am Mittwoch zu Koalitionsverhandlungen. Dann könnte bereits entschieden werden, wie viele Arbeitsgruppen zur Koalitionsbildung eingerichtet werden.

Bei der vergangenen Bundestagswahl hatte sich ein zwölfköpfiges Team unter Führung der heutigen Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) mit Gesundheitspolitik beschäftigt.

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