Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bewerten das neue Verfahren zur Festsetzung des Corona-Genesenenstatus kritisch. In einer „Ausarbeitung» im Auftrag des AfD-Abgeordneten René Springer verweisen sie auf mögliche rechtliche Probleme. Die Bild-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.
Analysiert wird in dem Papier unter anderem, ob das Thema Genesenennachweis überhaupt auf einfachem Weg per Verordnung geregelt werden darf, weil bei Corona-Maßnahmen, die an den Genesenen- oder Impfstatus gekoppelt sind, Grundrechte berührt werden. Verwiesen wird auf die sogenannte Wesentlichkeitslehre – ein Begriff aus dem Verfassungsrecht –, wonach in „grundlegenden Bereichen” ein förmliches Gesetz nötig sei.
„Die Regelung der Immunitätsnachweise mittels Rechtsverordnung ist hinsichtlich der Anforderungen der Wesentlichkeitslehre kritisch zu bewerten”, heißt es in der Expertise vom 28. Januar. Kritisiert wird außerdem, dass durch die Neuregelung „wesentliche Aspekte” beim Thema Genesenennachweis dem Robert Koch-Institut (RKI) überlassen werden und dass als Informationsquelle für mögliche Änderungen des Genesenenstatus die Internetseite des RKI angegeben wird.
Mitte Januar hatten Bundestag und Bundesrat eine Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Mit ihr wurde ein neues Verfahren eingeführt: Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht - sie gelten dann unmittelbar. Auf Basis dieser Neuregelung war der Genesenenstatus überraschend auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test verkürzt worden. Kritisiert wird unter anderem, dass die erfolgte Änderung durch das RKI vorher nicht angekündigt wurde.
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