Gesundheitsausschuss

Bundestag will mehr Gesundheitsexperten

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Der Gesundheitsausschuss im Bundestag wird künftig aus 37 Mitgliedern bestehen, sechs mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Das geht aus dem Antrag aller Fraktionen zur Einsetzung der ständigen Ausschüsse hervor. Welche Fraktion den Vorsitz im Gesundheitsausschuss bekommt, ist noch nicht bekannt.

In der neuen Wahlperiode soll es insgesamt 22 ständige Ausschüsse geben. Größter Ausschuss soll erneut der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern sein. Jeweils 37 Mitglieder sollen neben dem Gesundheitsausschuss der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekommen. 35 Abgeordnete sollen dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union angehören.

Jeweils 34 Mitglieder zählen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Verteidigungsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Der Petitionsausschuss soll künftig mit 26 Mitgliedern und der Ausschuss für Kultur und Medien mit 24 Mitgliedern sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 24 Mitgliedern besetzt werden. Jeweils 18 Mitglieder werden dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für Tourismus angehören. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird weiterhin aus 13 Abgeordneten bestehen.

Fast alle Ausschüsse wurden erweitert. Einen größeren Zuwachs als bei den Gesundheitsexperten gibt es mit zehn neuen Mitgliedern aber nur im Rechtsausschuss. Die Fraktionen stellen je nach Stärke im Parlament über ein Zugriffsverfahren Ausschussmitglieder und -vorsitzende.

Zum Auswärtigen Ausschuss, zum Verteidigungsausschuss sowie zum Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit haben nur die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannte Stellvertreter Zutrittsrecht.

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