Hilfsmittelversorgung

Bundestag: Prüffirmen verbieten APOTHEKE ADHOC, 11.11.2015 13:48 Uhr

Berlin - 

Wenn Krankenkassen externe Dienstleister mit der Rezeptprüfung beauftragen, wird es für die Apotheker hart. Auch Patienten haben mit Prüffirmen Probleme, und zwar dann, wenn diese im Auftrag der Kassen den Bedarf für bestimmte Hilfsmittel feststellen sollen. Der Petitionsausschuss des Bundestags will den Einsatz externer Hilfsmittelberater durch das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) überprüfen und gegebenenfalls gesetzlich neu regeln lassen.

Krankenkassen können laut Sozialgesetzbuch (SGB V) vor der Bewilligung eines Hilfsmittels die Erforderlichkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen lassen. Dieser spreche eine Empfehlung aus, entscheiden muss aber schlussendlich die Kasse.

Aus wirtschaftlichen Gründen können alternativ externe Gutachter eingeschaltet werden, solange dies im „wohlverstandenen Interesse“ des Betroffenen liegt und die Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt werden. „Darüber hinaus dürfen wesentliche Aufgaben zur Versorgung der Versicherten nicht in Auftrag gegeben werden.“

Schon im April 2011 hatten die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern ein Arbeitspapier zur Hilfsmittelprüfung vorgelegt. Darin wurde die Einschaltung externer Berater in Einzelfällen im Rahmen einer Interessenabwägung als zulässig angesehen, „wenn die Krankenkasse diese Aufgabe nicht selbst fristgerecht wahrnehmen kann, der MDK im Einzelfall keine zeitnahe Begutachtung vornehmen kann und der Versicherte der Beauftragung und der Datenübermittlung zugestimmt hat“. Die Vereinbarung und Zahlung erfolgsabhängiger Honorare werde dabei ausdrücklich untersagt, heißt es weiter.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass sowohl das Bundesversicherungsamt (BVA), als auch die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff die Einschaltung von externen Hilfsmittelberatern und die damit verbundene Weitergabe von Sozialdaten für rechtlich unzulässig halten. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten, eine Petition an das BMG zu überweisen, die sich gegen den Einsatz externer Hilfsmittelberater ausspricht.

Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, um auch externe Dienstleister in die Lage zu versetzen, den Bedarf für eine bestimmte Behandlung überprüfen zu können. Dagegen hatte die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) argumentiert, dass dadurch die Rechte der Versicherten konterkariert würden: Anders als die von den Krankenkassen beauftragten externen Hilfsmittelberater handele der MDK als unabhängiges Gremium. Dadurch solle das notwendige Gleichgewicht zwischen Kostenträger und Versichertem hergestellt werden. Da Berater fallbezogen beauftragt und vergütet würden, ergäben sich Abhängigkeiten, die die Unabhängigkeit der Entscheidung zur Erforderlichkeit der Hilfsmittelversorgung in Zweifel zögen. Sinnvoll sei allenfalls die Beauftragung durch den MDK. Unterzeichnet hatte die Erklärung unter anderem der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Laut BMG bedürfen die im Rahmen der Petition aufgeworfenen Gesichtspunkte einer sorgfältigen Abwägung. Es werde derzeit geprüft, inwieweit diesbezüglich gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe.