Präimplantationsdiagnostik

Bundestag vor PID-Entscheidung

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Der Bundestag entscheidet heute über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Derzeit sind die dabei vorgenommenen Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas erlaubt. Die Anwendung der Methode ist aber nicht weiter gesetzlich geregelt. Den Abgeordneten liegen drei Anträge vor: Für eine begrenzte Zulassung, für ein komplettes Verbot und - als Kompromiss - für ein Verbot mit Ausnahmen.

Der Antrag pro PID will die Methode zulassen, wenn die Gen-Anlagen der Eltern es wahrscheinlich machen, dass es eine Tot- oder Fehlgeburt gibt oder das Kind eine schwere Erbkrankheit bekommt. Beim Verbotsantrag mit Ausnahmen soll die PID nur erlaubt sein, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehl- oder Totgeburt droht, nicht aber bei Erbkrankheiten. Bekommt kein Antrag die Mehrheit, bleibt es bei der heutigen Rechtslage.

Zunächst muss das Parlament aber über die Abstimmungsmodalitäten entscheiden. Alle Anträge sollen auf einem Stimmzettel gleichzeitig zur Abstimmung stehen. Erhält keiner im ersten Wahlgang die Mehrheit, kommt es zum zweiten Durchgang mit den beiden stärksten Anträgen.

Doch die Anhänger der Kompromisslinien - Verbot mit Ausnahmen - kritisieren, dieser habe damit keine Chance mehr. Deshalb ist nicht klar, ob die Abstimmung per Stimmzettel die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit bekommt.

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