Bundestag verabschiedet TSVG dpa/ APOTHEKE ADHOC, 14.03.2019 10:49 Uhr
Der Bundestag hat am Donnerstagmorgen mit den Stimmen von Union und SPD das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Für Kassenpatienten in Deutschland soll es leichter werden, schneller an Arzttermine zu kommen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Neuregelungen sollten den Alltag für Millionen Menschen konkret verbessern. Wochenlange Wartezeiten gerade im Vergleich zu Privatpatienten seien ein Aufregerthema. Für Ärzte, die
zusätzliche Patienten aufnehmen, solle daher künftig auch gelten: „Wer mehr behandelt, soll auch entsprechend besser vergütet werden.“
Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbietenmüssen. Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergaben haben. Insgesamt dürften sich bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arzt-Vergütungen ergeben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden.
Das Gesetz sieht außerdem Ausweitungen der Versorgung vor. Unter anderem sollen die Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz zum ersten Oktober 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent steigen. Patienten sollen 2021 Anspruch auf eine elektronische Patientenakte haben. Enthalten darin sind auch zwei für Apotheker relevante Punkte zur Impfstoff-Vergütung und zu den Großhandelsrabatten.