Ab 2019 werden die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Anteilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Der Bundestag stimmte dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten GKV-Entlastungsgesetz (GKV-VEG) zu. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss noch Änderungen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Versicherten um insgesamt acht Milliarden Euro entlastet werden.
In der Schlussberatung es Gesundheitsausschusses wurden noch 16 Änderungsanträge der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen. In den Anträgen ging es um die Krankenkassenbeiträge für ALG II Bezieher und freiwillig versicherte Selbstständige sowie Vorschläge zur künftigen Finanzierung der GKV.
Mit dem GKV-VEG wird in der GKV ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach wird der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 halbiert werden.
Ferner sollen Krankengeld und Mutterschaftsgeld auch bei Selbstständigen beitragsfrei ausgezahlt werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, „passive“ Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern. Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen werden diese dazu verpflichtet, ihre Finanzreserven abzuschmelzen.
Die Rücklagen dürfen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden.
Schließlich soll ehemaligen Zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher Zugang zur GKV ermöglicht werden. Die Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragszuschuss, der anstelle der Beihilfe gezahlt wird.
Bundesgesundheitsminister Spahn: „Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um acht Milliarden Euro. Die Krankenkassen müssen künftig ihre Überschüsse an sie zurückgeben. Kleine Selbstständige und Existenzgründer profitieren von erheblichen Entlastungen. Und außerdem zahlen Arbeitnehmer und Rentner kommendes Jahr nur noch den halben Zusatzbeitrag. Weiteren finanziellen Spielraum haben die Krankenkassen bei den Zusatzbeiträgen, die 2019 im Schnitt um mindestens 0,1 Prozentpunkte sinken können. Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto.“
Auf der anderen Seite hat Spahn bereits die Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,5 Prozentpunkte angekündigt. Damit wird die Halbierung des Zusatzbeitrags vor Arbeitnehmer neutralisiert. Für Arbeitgeber steigen die Sozialversicherungsbeiträge durch beide Maßnahmen um 1 Prozentpunkt. Allerdings: Geplant ist im Zuge der anstehenden Rentenreform, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um ebenfalls 0,5 Prozentpunkte zu senken. Damit können die Arbeitnehmer „netto“ mit einer Entlastung von 0,5 Prozentpunkten und Arbeitgeber mit 0,5 Prozentpunkte höheren Sozialbeiträgen rechnen.
APOTHEKE ADHOC Debatte