GKV-Finanzierungsgesetz

Bundestag verabschiedet GKV-FinG dpa, 12.11.2010 12:27 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag hat den Weg für die heftig umstrittene Reform der Krankenkassenfinanzierung frei gemacht. Damit steigt der Beitrag für Arbeitnehmer im kommenden Jahr von 14,9 auf 15,5 Prozent. Union und FDP billigten die Neuregelung im Bundestag gegen die Stimmen von SPD, Linken und Grünen.

Vorangegangen war ein heftiger Schlagabtausch. In namentlicher Abstimmung votierten 306 Abgeordnete für die Neuregelung bei 253 Gegenstimmen. Da das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, kann es von der Länderkammer nicht verhindert werden.

Die Neuregelung sieht Einnahmeverbesserungen für die Krankenkassen bei geringeren Ausgaben vor. Damit soll ein drohendes Defizit von neun Milliarden Euro im kommenden Jahr abgewendet werden. Neben der Erhöhung des allgemeinen Krankenkassenbeitrags müssen sich die Versicherten darauf einstellen, dass die Kassen künftig bei Finanzengpässen unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Der Kassenbeitrag der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Zusatzbeiträge sind vom Einkommen unabhängig und müssen von den Versicherten alleine bezahlt werden. Für Bedürftige ist ein steuerfinanzierter Sozialausgleich vorgesehen.