Regierungsbildung

Nur ein Ausschuss für den Bundestag

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Berlin -

Der Koalitionsvertrag steht, bis zur Regierungsbildung kann es aber noch dauern. Die Fraktion Die Linke hatte bereits in der vergangenen Woche die sofortige Einsetzung ständiger Ausschüsse gefordert, damit das Parlament seine Arbeit aufnehmen kann. Union und SPD haben sich nun zu einem Provisorium entschlossen: Bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse hat der Bundestag einen so genannten Hauptausschuss eingesetzt.

Dem Hauptausschuss sollen 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen, über den der Bundestag heute abgestimmt hat. Nur zehn Vertreter stellt die Opposition.

Demnach sollen die Unions-Fraktion 23, die SPD-Fraktion 14 und Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen jeweils fünf Mitglieder in das Gremium entsenden. Den Vorsitz – ohne Stimmrecht – soll Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) oder einer seiner Stellvertreter übernehmen.

Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses begründen sich in Überweisungen des Bundestags. Der Ausschuss kann Anhörungen durchführen, er ist Haushaltsausschuss und kann sich zu Angelegenheiten der EU unterrichten lassen. Er soll sich noch heute konstituieren.

Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse soll der Hauptausschuss aufgelöst sein. Alle zu diesem Zeitpunkt nicht erledigten Vorlagen sollen vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Die Grünen hatten in einem eigenen Antrag gefordert, „bis zur Einsetzung der Ausschüsse anhand der Ressortzuschnitte einer neu zu bildenden Bundesregierung“ insgesamt 22 Ausschüsse einzusetzen. Der Antrag wurde abgelehnt, die Linke hatte sich enthalten.

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