Krankenversicherung

Bundestag stutzt PKV-Provisionen

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In der privaten Krankenversicherung (PKV) sollen überhöhte Maklerprovisionen der Vergangenheit angehören. Der Bundestag hat eine Obergrenze beschlossen, wonach die Provision maximal neun Monatsbeiträgen entsprechen darf.

„Dadurch fließen die Beitragszahlungen mehr in die Leistungen für die Verbraucher und weniger in die Provisionen für die Vermittler“, erläuterte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Nach Angaben des Bundes der Versicherten waren 16 Monatsbeiträge bislang keine Seltenheit.

Der Bundestag beschloss auch eine Teil-Rückzahlung der Provision, wenn ein Versicherter den Vertrag in den ersten fünf Jahren wieder kündigt. Damit soll verhindert werden, dass Makler ihren Kunden bald nach einem Abschluss einen Versicherungswechsel nahelegen und erneut kassieren.

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