Gendiagnostikgesetz

Bundestag regelt Gentests

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Der Bundestag hat heute das von der Koalition vorgelegte Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Damit werden genetische Untersuchungen bei Menschen nun stärker eingeschränkt und klarer geregelt. Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht und mögliche Eigenschaften haben wollen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei sehr hohen Versicherungssummen über 300.000 Euro zulässig.

Um die Details des Gesetzes war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte in der Debatte des Bundestages, mit dem neuen Gendiagnostikgesetz werde nach zehnjähriger Debatte endlich eine Gesetzeslücke im Umgang mit genetischen Daten geschlossen. Die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes dokumentiere auch die Schwierigkeit der Materie. Es gehe um eine Regelung, die zum einen den Schutz der Persönlichkeit jedes Einzelnen garantiere, zum anderen aber auch Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werde.

Für die FDP unterstützte Heinz Lanfermann die Zielsetzung des Gesetzes, übte aber Kritik an einzelnen Regelungen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), sagte, die große Koalition habe hier eine wichtige Gesetzesregelung vorgelegt, den die rote-grüne Vorgängerregierung in sieben Jahren nicht geschafft habe.

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