Vorsorge

Bundestag beschließt Präventionsgesetz

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Der Bundestag hat mit der Mehrheit von Union und FDP das Präventionsgesetz verabschiedet. Mit zusätzlichen Millionenausgaben sollen die Krankenkassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Die Kassen werden dazu verpflichtet, ihre Ausgaben für die Prävention zu verdoppeln. Dadurch kommen auf die Versicherer jährliche Mehrausgaben von bis zu 240 Millionen Euro zu.

Die Opposition hält die Regierungspläne allerdings für wirkungslos und stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Deshalb könnte das Präventionsgesetz im rot-grün dominierten Bundesrat blockiert werden. Die Länderkammer wird voraussichtlich erst am 20. September abstimmen – zwei Tage vor der Bundestagswahl.

Nach den Plänen der Regierungskoalition sollen Krankheiten wie Diabetes und Brustkrebs zurückgedrängt werden, indem man die Vorsorge verstärkt und frühzeitig gegen Risikofaktoren wie Übergewicht und Tabakkonsum vorgeht. Die Krankenkassen werden deshalb dazu verpflichtet, bestimmte Gesundheitsziele zu erreichen und ihre Mindestausgaben für die Prävention von drei auf sieben Euro pro Patient zu erhöhen. Darüber hinaus soll es Bonuszahlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer erfolgreichen Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz geben.

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