Eilgesetze

Bundestag im „Corona-Modus“ Lothar Klein, 24.03.2020 15:20 Uhr

Corona-Modus: Für die Abgeordneten gelten diese Woche besondere Regeln. Die Dachterrasse des Reichstages bleibt geschlossen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nicht nur für Apotheken und andere versorgungsrelevante Geschäfte gelten jetzt strenge Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Damit der Bundestag in dieser Woche die „Krisengesetze“ im Eiltempo verabschieden kann, hat sich das Parlament in den „Corona-Modus“ begeben. Wie sonst nur im Zuge der Deutschen Einheit und der Finanzkrise werden Gesetzes in wenigen Tagen durch das Parlament gepeitscht – die üblichen Fristen sind außer Kraft gesetzt. Der Bundesrat trifft sich zu zwei Sondersitzungen. Jedes Land schickt nur einen Minister.

In der Diskussion stand zunächst auch eine Absage der Sitzungswoche – zum ersten Mal in der Geschichte. Wegen der Dringlichkeit der Gesetzgebung hat sich der Bundestag jetzt aber eigene Corona-Regeln verpasst. Zunächst fallen die heute üblichen Fraktionssitzungen wegen der Ansteckungsgefahr aus. Es gibt keine Räumlichkeiten, die den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern gewährleisten könnten. Die Sitzungssäle im Reichstag sind zu klein. Umziehen in größere Säle müssen daher auch die Ausschüsse, die morgen die Eilgesetze beraten. Nur die Abgeordneten nehmen teil. Die Mitarbeiter müssen draußen bleiben.

Die Bundestagsverwaltung hat für die Abgeordneten organisatorische Hinweis vorbereitet. Da mehr Abgeordnete als sonst mit dem Pkw anreisen, gibt es in der Tiefgarage des Paul-Löbe-Hauses 150 Parkplätze für die Politiker: „Legitimieren Sie sich bei der Sicherheitskontrolle bitte mit Ihrem Abgeordneten-Ausweis und fahren Sie unterirdisch zum Bereich Paul-Löbe-Haus, dort sind Hinweise für die entsprechenden Parkbereiche angebracht. Die Tiefgarage ist täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr geöffnet“, heißt es in einem Info-Schreiben. Ergänzend stehen weitere Parkplätze auf einem Gelände am Schiffbauerdamm gegenüber dem ARD-Hauptstadt-Studio auf der anderen Spreeseite zur Verfügung. Der Fahrdienst des Bundestages steht – mit etwas eingeschränkten Kapazitäten – wie gewohnt zur Nutzung für dienstliche Fahrten in Berlin zur Verfügung.

Die Abgeordneten sollen das Plenum nur betreten, wenn der für sie entsprechende Tagesordnungspunkt debattiert wird. Im Plenum werden die Sitze markiert, die nicht besetzt werden sollen. Ergänzend werden auf den Besuchertribünen Plätze für Abgeordnete ausgewiesen.

Namentliche Abstimmungen werden an mehreren Urnen außerhalb des Plenarsaals durchgeführt. „Wahren Sie stets, also auch im Bereich der Urnen den vorgesehen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zu anderen Personen“, heißt es in dem Infoschreiben. Sonst sieht man bei namentlichen Abstimmungen um die Urnen die Abgeordneten dicht gedrängt stehen. Ob die Fraktionen ein sogenanntes Pairing vereinbaren, ist nicht bekannt. Durch diese „Fairnessvereinbarung“ soll das parlamentarische Kräfteverhältnis, also die Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen, gewahrt bleiben. Vor und nach einer Rede sollen sich die Abgeordneten die Hände waschen.

Eingeschränkt hat der Bundestag sein gastronomisches Angebot: Im Reichstagsgebäude ist nur die Cafeteria geöffnet. Sonst gibt es in den verschiedenen Gebäuden mehrere Kantinen. Halbiert wurde auch die Zahl der Posttouren: „Botengänge, Posttouren oder Anlieferungen in die Büros können aufgrund der aktuellen Situation leider nicht durchgeführt werden.“ In dieser Sitzungswoche werden zudem keine Tribünenkarten für individuelle Gäste oder Besucher durch den Inneren Dienst ausgegeben.