Arzneimittelreform

Bundestag: GSAV ist durch

, Uhr
Berlin -

Der Bundestag zieht rechtliche Konsequenzen aus den jüngsten Pharmaskandalen um gestohlene und gepanschte Arzneimittel. Das Parlament verabschiedete am späten Donnerstagabend das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), mit dem der Bund größere Kompetenzen bei der Überwachung bekommt.

So sollen Kontrollen der Hersteller und Rückrufe von Medikamenten stärker zentral koordiniert werden. Die Bundesländer, die dafür hauptsächlich zuständig sind, müssen allerdings noch im Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelungen in Kraft treten können.

Hintergrund sind mehrere Arzneimittelskandale wie zum Beispiel der Fall des Blutdrucksenkers Valsartan, der mit einem potenziell krebserregenden Stoff verunreinigt war.

Als Reaktion darauf werden die Rückrufkompetenzen der zuständigen Bundesbehörden erweitert. Hersteller und Apotheken müssen mit häufigeren Kontrollen rechnen. Wenn Medikamente wegen Qualitätsmängeln ausgetauscht werden, sollen keine zusätzlichen Kosten für die Patienten entstehen. Zudem werden die Vorschriften für die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln noch einmal verschärft. „Patienten müssen sicher sein, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
Honorar an Inflation anpassen
Linke: Apotheken attraktiver machen
Lauterbachs Entwurf auf der Zielgeraden
Lachgas-Verbot: Kabinett macht Weg frei
Abda hofft noch auf Skonto-Regelung
Änderungsanträge: GVSG als Super-Gesetz?

APOTHEKE ADHOC Debatte