Die Grünen interessieren sich wieder für Apotheken: In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die Fraktion bei der Regierung nach möglichen Reformen des Apothekenhonorars und der Bedeutung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. Hintergrund ist das Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.
Die Sachverständigen hatten unter anderem gefordert, das Apothekenhonorar auf apothekenindividuelle Handelsspannen umzustellen. Die Preisbindung wäre de facto aufgehoben worden, die Apotheker hätten ihren Kunden demnach Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren können. Wie schon in der Vergangenheit hatten die „Gesundheitsweisen“ um Professor Dr. Ferdinand Gerlach zudem eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes für Apotheken gefordert.
Die Grünen nehmen die Vorlage auf: „Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Sachverständigenrates, dass sich aus ordnungs- und versorgungspolitischer Sicht für eine effiziente und effektive Arzneimitteldistribution eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes begründen lässt?“ Die Fraktion will auch wissen, wie dies im Verhältnis zum Koalitionsvertrag steht, in dem sich die Große Koalition zum derzeitigen System bekannt hatte.
Auch auf eine mögliche Reform der Honorierung gehen die Grünen ein: „Welche Vor- und Nachteile wären aus Sicht der Bundesregierung mit den vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen apothekenindividuellen Handelsspannen verbunden?“
Ob die Regierung die Einschätzung teile, „dass ein hierdurch verstärkter Preiswettbewerb einen Anreiz zur Niederlassung in strukturschwachen ländlichen Regionen setzt“, interessiert die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche und ihre Kollegen aus der Fraktion ebenfalls.
Der Sachverständigenrat hatte zudem die Einführung eines strukturierten Medikationsmanagements gefordert. Weil dies auch ein Ansinnen der Apotheker ist, hatte die ABDA diese Forderung in einer Stellungnahme begrüßt.
Die Grünen fragen auch hier nach dem Geld: „Gibt es von Seiten der Bundesregierung bereits Überlegungen, wie eine solche Tätigkeit honoriert werden soll, oder geht die Bundesregierung davon aus, dass solche Aufgaben in der bestehenden Honorierung von Apothekerinnen und Apothekern ganz oder teilweise enthalten ist?“ Diese Ansicht vertreten in Teilen die Krankenkassen.
Die umfassende Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen befasst sich mit weiteren Empfehlungen des Sachverständigenrates. Die Regierung soll eine detaillierte Einschätzung zu den „zahlreichen im Arzneimittelbereich eingesetzten Instrumenten“ abgeben und sich in Sachen Nutzbewertung rechtfertigen.
Außerdem erkundigen sich die Grünen nach Lieferengpässen im Arzneimittelbereich und fragen nach möglichen Maßnahmen. Der Sachverständigenrat hatte vorgeschlagen, die Liste beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu aktuellen Lieferengpässen zu einem verpflichtenden Melderegister zu erweitern.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang lautet: „Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Definition klinisch unentbehrlicher Medikamente möglich und wie weit ist man bei der Erstellung einer solchen Liste?“ Wann gegebenenfalls mit einem Gesetzentwurf zu rechnen sei, um die „Ausweitung von Produktions- und Lagerkapazitäten pharmazeutischer Hersteller für unentbehrliche Arzneimittel“ zu regeln, will die Fraktion wissen.
APOTHEKE ADHOC Debatte