Bundestag

Beschlossen: Freigabe von Cannabis auf Rezept APOTHEKE ADHOC/dpa, 19.01.2017 14:54 Uhr

Berlin - 

Schwerkranke können in Deutschland künftig Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Der Bundestag beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf einstimmig, nachdem der Gesundheitsausschuss am Vortag noch Präzisierungen vorgenommen hatte. Die Krankenkassen müssen Therapien mit getrockneten Cannabisblüten sowie Rezepturen mit dem Wirkstoff Dronabinol bald bezahlen. Das Gesetz soll im März in Kraft treten.

Wenn ein Arzt begründet eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder Symptome erwartet, kann er Cannabis verschreiben: Etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.

Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte in einer Mitteilung: „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden.“ Bisher hatten Cannabispatienten Sondergenehmigungen gebraucht; das waren bisher rund 1000 Menschen.

Anders als im Parlament üblich, lobte die Opposition die Koalition ausdrücklich für das Gesetz. Es lasse „wenig Spielraum zum Meckern“, sagte der Drogenexperte der Linken, Frank Tempel. „Chapeau, Frau Mortler!“, sagte der Grünen-Experte Harald Terpe zur Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Schwächen des ursprünglichen Gesetzentwurfs seien im parlamentarischen Verfahren behoben worden.

Die Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erläuterte, dass Schwerkranke anders als ursprünglich geplant etwa nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis verschreibt. Der Arzt könne genau hinschauen und sagen, jetzt sei der Punkt erreicht.

Zudem gebe es nun eine verkürzte Frist, innerhalb derer die Krankenkassen die Cannabistherapie erlauben müssen. Statt wie bei anderen Therapien in mehreren Wochen müsse dies innerhalb von drei Tagen geschehen. „Die Patienten brauchen eine schnelle und unbürokratische Hilfe“, sagte Fischbach. Die Wirkung von Cannabisgebrauch soll besser erforscht werden. Ärzte sollen Daten von Cannabispatienten anonymisiert ans BfArM liefern.

Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt das Gesetz: „In ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten.“

Kiefer warnte vor nicht-medizinischem Cannabis-Konsum: „Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre.“

Zuletzt hatte der Gesundheitsausschuss die Cannabis-Verordnung nochmals präzisiert: Cannabis kann danach auch verordnet werden, ohne dass der Patient „langjährig schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen“ musste. Damit wurde klargestellt, dass die Cannabis-Verordnung auch dann möglich ist, wenn zwar abstrakt noch andere Standardbehandlungen in Erwägung gezogen werden könnten. Dazu muss der behandelnde Arzt im konkreten Fall zu der begründeten Einschätzung kommen, dass unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten dem entgegensteht.