Transplantationsgesetz

Bundestag beschließt Organspende-Reform

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Berlin -

Nach jahrelangen Debatten hat der Bundestag eine umfassende Reform der Organspende in Deutschland beschlossen. Die Entscheidung fiel mit breiter Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen vor allem bei der Linken. Die Abstimmung verlief ohne Fraktionszwang.

 

Künftig werden alle Krankenversicherten ab 16 Jahren schriftlich aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende nach dem Tod abzugeben. Diese Entscheidungslösung wird im Transplantationsgesetz verankert. Eine breite Aufklärung soll die Menschen in die Lage versetzen, sich zu entscheiden. Die Kassen sollen den Versicherten beispielsweise fachlich qualifizierte Ansprechpartner nennen. Von den 12.000 Menschen, die in Deutschland auf eine Spende warten, sterben jeden Tag drei.

In einigen Jahren kann die Entscheidung auf Wunsch des Versicherten auch auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. „Die Krankenkassen werden dabei aber keinesfalls Zugriff auf die übrigen hochsensiblen Gesundheitsdaten erhalten“, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Grünen und die Linkspartei hatten zuvor die Datenschutz-Regelung des Gesetzentwurfs kritisiert.

Außerdem gibt es Änderungen beim Ablauf der Organspende. Von Politikern und Experten werden sie als mindestens ebenso wichtig eingestuft, um mehr Spenderorgane zu gewinnen. Alle in Frage kommenden Krankenhäuser müssen Transplantationsbeauftragte haben. Potenzielle Organspender sollen besser als heute identifiziert werden.

Auch die Krankenkassen werden stärker in die Pflicht genommen: Menschen, die zu Lebzeiten etwa eine Niere oder Gewebe spenden, soll auf Kosten der Kassen des Empfängers eine Lohnfortzahlung und Krankengeld garantiert werden. Wegen Kritik an der Koordinierungsstelle für Organspenden stimmten die Linke dagegen, die Grünen enthielten sich.

 

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