Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht dpa/APOTHEKE ADHOC, 14.11.2019 14:04 Uhr
Der Bundestag hat heute die teilweise umstrittene Masern-Impflicht verabschiedet. Bereits im Vorfeld hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den erhöhten staatlichen Druck gegen Bedenken verteidigt.
Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Das Gesetz soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Spahn sagte: „Masernschutz ist Kinderschutz.” Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.
Spahn hob hervor, Impfungen seien eine der größten Errungenschaften der Menschheit. „Wir finanzieren weltweit mit deutschen Steuergeldern Impfprogramme, weil wir Krankheiten ausrotten wollen.“ Dies sei bei Pocken gelungen. Bei der Kinderlähmung sei man auf dem Weg, Ziel sei es auch bei Masern.
„Das kann nur gelingen, wenn möglichst alle sich und ihre Kinder impfen lassen.“ Es gehe darum, viele zu überzeugen und auch zu erinnern – das gehöre ebenfalls dazu. Nun würden vor allem Masern in den Blick genommen, auch weil sie durch Tröpfcheninfektion sehr leicht übertragbar seien – deutlich mehr als Grippe oder andere Erkrankungen, erläuterte Spahn.
Er setze aber schon darauf, „dass durch den Besuch beim Arzt, durch das Gespräch übers Impfen gleichzeitig die Bereitschaft wächst, sich auch gegen andere Erkrankungen impfen zu lassen“. Mittlerweile gebe es etwa auch einen Impfstoff gegen Gebärmutterhalskrebs. „Wenn wir es schaffen, alle jungen Frauen und Mädchen zu impfen, dann könnten wir diesen Krebs ausrotten.“ Kinderärzte werben für eine weitergehende Impfpflicht auch für andere ansteckende Krankheiten wie Keuchhusten.
In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.
Mit dem Gesetz wird außerdem das Wiederholungsrezept eingeführt. Es zielt auf Versicherte ab, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem Arzneimittel benötigen. In den Fällen kann der Arzt eine Verordnung ausstellen, die eine bis zu drei Mal wiederholte Abgabe erlaubt. Ob eine entsprechende Verordnung von Arzneimitteln in Frage kommt, muss der behandelnde Arzt im Einzelfall beurteilen. Auch diese Regelung wurde aus dem VOASG vorgezogen.
Die Verordnung erlaubt dann eine bis zu dreimal wiederholende Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. „Besonders chronisch Kranke werden von dieser Regelung profitieren”, sagte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. Wenn klar sei, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessere oder verschlechtere, dann könne der Arzt von dem Wiederholungsrezept Gebrauch machen – zum Beispiel bei Diabetikern. Die Regelung werde die Arztpraxen entlasten, so Krauß.
Das heute verabschiedete Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine „vertrauliche Spurensicherung” mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.