GKV-OrgWG

Bundestag beschließt Kassengesetz

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Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge stehen damit die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Gesundheitsfonds, so dass dieser planmäßig zum 1. Januar 2009 eingeführt werden kann. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Das Gesetz regelt unter anderem die Rabattverträge neu: Für alle Einzelverträge der Kassen gilt künftig das materielle Vergaberecht, je nach Ausgestaltung mit einer Pflicht zu europaweiten Ausschreibungen. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten.

Im Hilfsmittelbereich müssen die Kassen künftig „nicht um jeden Preis ausschreiben“, teilte das BMG mit. „So wird es künftig Empfehlungen geben, wann Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sinnvoll sind.“ Mit der Gesundheitsreform wurde geregelt, dass die Kassen nur noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten, mit denen Verträge geschlossen worden sind. Die Übergangsfrist für diese Regelung wird jetzt um ein Jahr auf Ende 2009 verlängert. Unzulässige Praktiken in der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hilfsmittelerbringern bei der Versorgung der Versicherten sollen durch weitere Regelungen verhindert werden.

Eine zentrale Regelung des GKV-OrgWG betrifft das Insolvenzfähigkeit. Da laut BMG alle Kassen zum Start des Fonds schuldenfrei sein werden, sei diese wichtige Voraussetzung für die Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen gegeben. Bislang konnten nur bundesweit tätige Kassen pleite gehen. Bei Kassen in finanzieller Schieflage soll künftig der GKV-Spitzenverband mit finanzieller Unterstützung Fusionen ermöglichen. Zudem sollen sich die Kassen durch freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen gegenseitig absichern.

Die hausarztzentrierte Versorgung soll mit dem Gesetz neuen Schwung bekommen. Den Krankenkassen wird eine Frist bis zum 30. Juni 2009 gesetzt, um Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Mediziner vertreten. Außerdem wird die Altersgrenze für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aufgehoben. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres ärztlich tätig sein.

Für das Gesetz stimmten 386 Abgeordnete. 164 Parlamentarier waren dagegen, zwei enthielten sich. Beschlossen wurde auch die monatelang zwischen Bund und Ländern umstrittene Ausgleichsklausel. Danach soll kein Land durch den Gesundheitsfonds mit mehr als 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich belastet werden.

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