Sterbebegleitung

Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz

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Berlin -

Die ambulante wie stationäre Versorgung sterbender Menschen wird künftig verbessert und flächendeckend ausgebaut. Der Bundestag beschloss dazu das Palliativ- und Hospiz-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Im Parlament bestand großes Einvernehmen, die Betreuung und Begleitung todkranker Menschen zu verbessern. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung.

Das Gesetz sieht auch vor, dass bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt werden sollen – etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Für flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Das Gesundheitsministerium spricht von einem „unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr“.

Vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten sich Interessenverbände zu Wort gemeldet. Die von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen bei der Versorgung sterbender Menschen reichten nicht aus, kritisierte etwa die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Das Gesetz „lässt die sterbenden Pflegeheim-Bewohner und die depressiv alten kranken Menschen im Stich“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Er fügte hinzu: „Für die 340.000 Sterbenden in den 13.000 deutschen Pflegeheimen geschieht viel zu wenig.“

Es reiche nicht aus, sterbenden Pflegeheimbewohnern einen Wechsel ins Hospiz in Aussicht zu stellen, sagte Brysch. Dafür reichten die 2000 Hospizbetten auch gar nicht aus. „Es ist endlich an der Zeit, die Menschen dort zu unterstützen, wo sie leben.“ Wenn das Hospiz- und Palliativgesetz Gröhes eine Antwort auf die Debatte um die Sterbehilfe sein sollte, reiche sie nicht aus.

Die Vorsitzende der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. Irmgard Schwaetzer, warnte indes, dass die Beihilfe zum Suizid kein Regelangebot werden dürfe. Sie sprach sich für ein ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz aus. „Ich denke, dass es wichtig ist, gerade die geschäftsmäßige Beihilfe nicht weiter anbieten zu können, weil das den ethischen Grundlagen, die unser Gemeinwesen bisher bestimmt haben, widerspricht“, so Schwaetzer.

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