Die Finanzreform der Kassen ist durch: Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Neben Änderungen beim Beitragssatz ist für die Apotheker die Neuregelung bei Impfstoffverträgen interessant. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Exklusive Verträge zu Impfstoffen wird es künftig nicht mehr geben. Das Gesetz sieht vor, dass die Kassen immer mit mindestens zwei Pharmaherstellern einen Vertrag schließen müssen.
Nachdem es bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesvorhaben Proteste gegeben hatte, sollte die Regelung eigentlich überarbeitet werden. Doch bei erneuter Prüfung sind Union und SPD offenbar zu dem Schluss gekommen, dass es keine bessere Alternative gibt. Damit sind auch die Apotheker mit ihrer Forderung abgeblitzt, Exklusivverträge auch bei Generika zu verbieten.
Mit dem Gesetz sinkt der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der Sonderbeitrag der Arbeitnehmer von 0,9 Prozent entfällt. Dafür bleibt der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren – Kostensteigerungen tragen damit die Versicherten alleine. Die pauschalen Zusatzbeiträge fallen weg, künftig wird es wieder einkommensabhängige Zusatzbeiträge geben.
Erhebt oder erhöht eine Kasse einen solchen Zusatzbeitrag, muss sie ihre Versicherten in einem gesonderten Schreiben darüber informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der GKV-Spitzenverband soll zudem eine Liste der Kassen mit Zusatzbeiträgen veröffentlichen.
Die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Kassen soll über den Gesundheitsfonds voll ausgeglichen werden – sonst wären wegen des prozentualen Zusatzbeitrags einkommensschwächere Kassen automatisch im Nachteil. Zudem sollen Kassenausgaben für die letzte Behandlungsphase Verstorbener, für Krankengeld und für Auslandsversicherte besser als heute vom Finanzausgleich zwischen den Kassen berücksichtigt werden.
Ein neues Institut soll Daten zur Qualität der Kliniken auswerten. In einigen Jahren sollen die Versicherten im Internet sehen können, in welchen Bereichen Kliniken besser oder schlechter sind. Dies soll Basis für bessere Bezahlung oder Abschläge werden.
Gegen teils bedrohlich hohe Haftpflichtprämien der Geburtshelferinnen sollen befristete Zuschläge helfen, die die Kassen und die Hebammenverbände für die Zeit ab Juli aushandeln sollen. Ab Juli 2015 soll es zudem einen Sicherstellungszuschlag geben.
Wegen befürchteter Risiken soll ein neues Bezahlsystem für psychiatrische Kliniken (PEPP) nicht bereits kommendes Jahr zur Pflicht werden. Bis Ende 2016 können die Kliniken frei entscheiden, ob sie das neue oder noch das alte Vergütungssystem anwenden wollen. Kritiker hatten gewarnt, Menschen mit Depressionen, Schizophrenie oder Suchtproblemen würden durch PEPP zu früh entlassen.
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