Notfallversorgung

Bundestag: Auseinzeln für Großhändler APOTHEKE ADHOC, 10.02.2012 13:55 Uhr

Berlin - 

In Pandemie- und Notfällen sollen Großhändler künftig Impfstoffe auseinzeln dürfen. Der entsprechende Gesetzesvorschlag der Regierung hat gestern eine weitere Hürde genommen: Der Bundestag hat grünes Licht für die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegeben.

Derzeit dürfen lediglich Hersteller und Apotheken auseinzeln. Dem Entwurf zufolge soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig entscheiden, wann ein Versorgungsnotstand vorliegt. Im Einzelfall und auf regionaler Ebene sollen die zuständigen Behörden dann Großhändlern und Gesundheitsämtern das Umverpacken erlauben können.

Außerdem ist geplant, dass Arzneimittel nach Ablauf des Verfallsdatum in den Verkehr gebracht werden dürfen – wenn die Präparate aus den Vorräten von Bund und Ländern benötigt werden und weder Wirksamkeit noch pharmazeutische Qualität beeinträchtigt sind.

Weiter sieht der Entwurf Vorgaben für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen sowie kürzere Meldefristen für Infektionskrankheiten an das Robert Koch-Institut (RKI) vor. Wann die Länder über den Entwurf abstimmen, steht noch nicht fest.