Notdienstpauschale

ANSG passiert Gesundheitsausschuss

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat dem Gesetzentwurf zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) zugestimmt. Die Notdienstpauschale soll ab August gelten und jeweils am Ende des Folgequartals ausgezahlt werden. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag abschließend behandelt. Danach muss das ANSG am 5. Juli den Bundesrat passieren.

Union und FDP hatten kurz zuvor noch Änderungsanträge eingebracht. Die Apotheken müssen demnach eine Selbsterklärung über die abgerechneten Rx-Packungen der Selbstzahler abgeben. Versäumen sie dies oder sind die Angaben nicht korrekt, darf der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anzahl schätzen und dafür bis zu 500 Euro berechnen.

Mit einem weiteren Änderungsantrag wollten die Regierungsfraktionen klarstellen, dass der DAV auch offiziell die „Anordnungsbehörde“ sowie die „Vollzugsbehörde“ für den Notdienstfonds ist.

Die Umsetzung wird laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) jährlich 1,2 Millionen Euro kosten; mit 700.000 Euro wird der Großteil der Verwaltungskosten vom DAV getragen. Der DAV soll ein Anschubdarlehen bis Jahresende aufnehmen können und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit auch in Zeiträumen ohne laufende Einnahmen Betriebsmittel in angemessener Höhe vorhalten.

Der DAV soll dem Entwurf zufolge sechs neue Mitarbeitern für die Verwaltung des Fonds benötigen. In der Jägerstraße geht man von vier bis fünf Mitarbeitern aus.

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