Mit einem Achtungserfolg hat sich die Petition zu den Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober aus dem Bundestags verabschiedet. Mit 753 Zeichnern verfehlte die Petition zwar klar das Klassenziel, aber Petent Chris Werner ist dennoch zufrieden: „Wir haben eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Mal sehen, was jetzt aus unserem Vorschlag zur Abwehr des EuGH-Urteils wird.“
Die Petition befindet sich jetzt in der Prüfung durch den Petitionsausschuss. Obwohl das Quorum von 50.000 Zeichnern verfehlt wurde, kann der Petitionsausschuss den Vorschlag aufgreifen, falls er diesen interessant findet.
In seiner Petition forderte Werner, der Bundestag möge beschließen, „dass nur solche Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen“. Es sollte zudem vorgesehen sein, dass Apotheken und Unternehmen nur dort Rx-Medikamente abgeben dürfen, wo sie sich selbst am Notdienst beteiligen.
Werner: „Es besteht ein Fehler im System, wenn ausländische Unternehmen oder Online-Apotheken, die aufgrund geringerer Pflichten (z. B. kein Notdienst) geringere Kosten aufweisen, diejenigen Apotheken durch Wettbewerb schädigen, die Leistungen wie den 24-Stunden-Notdienst anbieten.“
Werner will vermeiden, dass ein Versender eine einzige „Alibi“-Apotheke mit Notdienst unterhält, jedoch einen signifikanten Großteil des Umsatzes außerhalb des lokalen Gebietes generiert. Daher sollte aus seiner Sicht vorgesehen werden, dass Apotheken Rx-Medikamente nur dort oder maximal in einem Umkreis von 20 Kilometern abgeben dürfen, „wo sie sich am Notdienst und anderen Pflichten zur Sicherstellung der Versorgung beteiligen“.
Ausgelöst hat die Petition eine lebhafte Diskussion auf der Bundestagsseite: 185 Beiträge wurden dazu gepostet. Damit ist Werners Petition sowohl gemessen an der Anzahl der Zeichner als an der Anzahl der Stellungnahmen die erfolgreichste Eingabe der letzten Zeit.
Es ist nicht die erste Petition, die Werner eingereicht hat: Im Hauptberuf kümmert er sich um erneuerbare Energien. Zwei Tage nach dem EuGH-Urteil zur Freigabe von Rx-Boni für ausländische Versandapotheken reichte er seine Petition zur Arzneimittelpreisbindung beim Deutschen Bundestag ein, weil seine Lebensgefährtin als PTA in einer Leipziger Apotheke arbeitet.
„Wir wollen unsere demokratischen Möglichkeiten nutzen, als kleine Lichter Gehör zu finden“, begründete Werner seinen Schritt. Zum Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) hat Werner auch schon einmal eine Petition eingereicht – durchaus mit Erfolg. Die Eingabe erreichte zwar ebenfalls nicht das erforderliche Quorum. Werners Idee für einen Energiespeicher fanden die Ausschussmitglieder aber immerhin so interessant, dass sie sich intensiv damit befasst haben.
Die Idee für die neue Petition zur Rx-Preisbindung war beim Abendessen mit seiner Partnerin entstanden. Die PTA habe sich schon länger geärgert, dass sich immer mehr Kunden in ihrer Apotheke beraten lassen, dann aber ohne einen Kauf mit der Bemerkung „Das muss ich mir noch mal überlegen“ die Offizin wieder verlassen: „Die kaufen dann online.“
Als dann das EuGH-Urteil kam, war der Entschluss rasch gefasst. „Das Einreichen dauert nur ein paar Minuten“, erzählt Werner. Aber natürlich habe man sich den Vorschlag gut überlegt. „Es kann doch nicht sein, dass Online-Apotheken die gleichen Rechte, aber nicht die gleichen Pflichten haben“, so Werner, der selbst als Unternehmer tätig ist. Der Not- und Nachtdienst der Apotheken sei doch „kostenrelevant“.
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