Bundessozialgericht

Urteil: Nullretax zulässig

, Uhr
Berlin -

Null-Retaxationen aufgrund von Nichtbeachtung der Rabattverträge sind aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) zulässig. Das haben die Kasseler Richter in einem Musterprozess zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) am Dienstagnachmittag entschieden. Eine Begründung liegt noch nicht vor.

Vor dem BSG wurden heute zwei Verfahren behandelt. Geklagt hatte gemäß dem Musterprozess ein Apotheker gegen Retaxationen der Techniker Krankenkasse. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entscheiden: Das Sozialgericht Kiel hatte die Klage des Apothekers dagegen abgewiesen. Demnach sind auch Vollabsetzungen verfassungsgemäß.

Das BSG hat heute die Revision des Apothekers gegen das Kieler Urteil zurückgewiesen und das Urteil aus Lübeck zugunsten der Krankenkasse abgeändert. Damit dürfen Kassen künftig den gesamten Rezeptwert kürzen, wenn sich eine Apotheke nicht an die Rabattverträge hält.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Apotheken in der Warteschleife
294 Euro für alle – mit Ausnahmen
Berlin: Eine Stelle für den Kammerbeitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte