Bundessozialgericht

Gauck gratuliert dem BSG

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Kassel -

Bundespräsident Joachim Gauck hat die Bedeutung des Bundessozialgerichts (BSG) für den sozialen Rechtsstaat gewürdigt. Das BSG sei ein bedeutender Teil des demokratischen Gemeinwesens, sagte er gestern zum 60-jährigen Bestehen des höchsten deutschen Sozialgerichts in Kassel. „Die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit in unserem Land hat sich bewährt“, so der Bundespräsident.

Die Chronik des BSG zeige den gesellschaftlichen Wandel im Zeitraffer, sagte Gauck. Berufstätigkeit der Frau, Rentenreformen, Pflegeversicherung, demografischer Wandel, Globalisierung – all das spiegele sich in den Urteilen wider.

Auch für Apotheker hat das BSG wichtige Entscheidungen getroffen: Im November 2013 entschieden die Richter, dass Nullretaxationen zum Berufsrisiko gehören. 2008 kippten die Richter das Barmer Hausapothekenmodell und verfügten, dass sich DocMorris nicht an die deutschen Preisvorschriften halten muss.

Gauck wies auch auf kommende Herausforderungen hin. „Unser Sozialstaat wird längst nicht mehr nur national gestaltet“, betonte er. Migrationsbewegungen und die höchst unterschiedlichen Sozialstaatsausprägungen in der Europäischen Union seien nicht nur juristische, sondern auch politische Herausforderungen.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte, das Gericht habe mit seinen Entscheidungen zum inneren Zusammenhalt der Gesellschaft beigetragen. BSG-Präsident Peter Masuch betonte, der Sozialstaat könne nur Vertrauen gewinnen, wenn er über das Versprechen, für Wohlfahrt zu sorgen, hinausgehe und auch die Ansprüche Einzelner gewährleiste.

Das Bundessozialgericht wurde am 11. September 1954 eröffnet. Es entscheidet unter anderem über Hartz-IV-Streitfälle, Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung wie Arzthonorare und Leistungen der Krankenhäuser. Auch Streitfragen der gesetzlichen Rentenversicherung fallen in die Zuständigkeit des BSG.

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