Bundessozialgericht

TK scheitert mit Klage gegen Gesundheitsfonds

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Kassel -

Der Gesundheitsfonds und ein damit verbundener stärkerer Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen sind rechtmäßig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Der Gesetzgeber verfolge mit dem Fonds ein legitimes Ziel, hieß es zur Begründung. Denn der Fonds solle das wirtschaftliche Verhalten der Krankenkassen fördern und Anreize zur Verbesserung der Versorgung Schwerkranker schaffen.

Die Krankenkassen erhalten Geld aus dem Gesundheitsfonds. Dieses bemisst sich etwa zur einen Hälfte nach Alter und Geschlecht der Versicherten, zur anderen Hälfte nach Krankheiten und Häufigkeit. Auf diese Weise sollen auch Unterschiede in der Versichertenstruktur zwischen einzelnen Kassen ausgeglichen werden.

Das sei rechtmäßig, entschieden nun die höchsten deutschen Sozialrichter und wiesen eine Revision der Techniker Krankenkasse (TK) zurück. Die Kasse hatte geklagt, weil sie die für 2009 erhobenen Daten für die Zuweisungen aus dem Fonds für unzureichend hielt.

Der Gesundheitsfonds umfasste 2010 mehr als 170 Milliarden Euro, die TK erhielt daraus 2009 etwa 14 Milliarden Euro. Bereits das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte die Klage der Kasse abgewiesen. In weiteren Verfahren forderten am Dienstag Krankenkassen vor dem Bundessozialgericht ebenfalls höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds. Der Fonds an sich wurde aber nicht mehr infrage gestellt.

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