Gemeinsamer Senat

Bundesrichter verhandeln Holland-Boni

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Berlin -

In Karlsruhe steht am morgigen Mittwoch eine Grundsatzentscheidung zu Apotheken an: Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte verhandelt über die Frage, ob sich ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Die „Richter der Richter“ müssen für Einigkeit zwischen dem Bundessozialgericht (BSG) und dem Bundesgerichtshof (BGH) sorgen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in zwei Verfahren 2008 und 2009 entschieden, dass die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für die niederländische Versandapotheke DocMorris gilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah dies 2010 in einem Verfahren um die Rabatte der ebenfalls niederländischen Europa Apotheek Venlo (EAV) anders. Nach dem „Marktortprinzip“ müssten sich ausländische Versandapotheken ebenfalls an die deutschen Preisvorschriften halten, so der BGH. Der Fall wurde deshalb dem Gemeinsamen Senat vorgelegt.

Dieser hat seinen Sitz beim BGH in Karlsruhe. Die mündliche Verhandlung beginnt am Mittwoch um 11.30 Uhr. Es steht allerdings noch nicht fest, ob die Richter morgen schon eine Entscheidung treffen werden.

Für ein Verbot der Rx-Boni sprechen zwei Tatsachen: Der BGH hatte sich in seinem Verfahren konkret mit der Frage der Preisbindung befasst, vor dem BSG ging es dagegen um den Anspruch der Versandapotheke auf Herstellerabschläge. Da sich DocMorris nicht an die AMPreisV halte, müssten die Hersteller auch nicht zahlen, so die Sozialrichter.

 

Der zweite Grund könnte die AMG-Novelle sein, mit der ausländische Versandapotheken generell der Preisbindung unterstellen werden sollen. Der Wille des Gesetzgebers ist also insoweit eindeutig.

Eine Ende des Rabattstreits ist allerdings auch mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats nicht sicher. Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) hat bereits angekündigt, die Rx-Boni notfalls vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Trotzdem dürfte man vor allem bei Celesio gespannt nach Karlsruhe blicken: Immerhin stecken der Stuttgarter Pharmahändler mitten im Verkaufsprozess von DocMorris, und das Urteil hat fraglos Relevanz für das Geschäftsmodell.

Gleiches gilt für die Europa Apotheek Venlo (EAV), um deren Boni das Verfahren geführt wird. Beim Eigentümer, dem US-Konzern Medco/Express Scripts, wird man ebenfalls ein Auge auf die Entscheidung in Karlsruhe haben.

Die ebenfalls zum Verkauf stehende Versandapotheken Vitalsana wäre dagegen kaum betroffen. Die Schlecker-Tochter gewährt ihren Kunden nur noch Rx-Boni im kleinen Rahmen. Rabatte von bis zu einem Euro hatte der BGH in seiner Entscheidung als wettbewerbsrechtlich unbedenklich eingestuft.

 

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