Die Bundesregierung steht der Lieferung von Arzneimitteln und Blutkonserven via Drohnen positiv gegenüber. Die dazu erforderlichen Genehmigungen sollen nach „einfachen Regeln“ erfolgen. Dazu bereitet das Bundesverkehrsministerium eine „Drohnenstrategie“ vor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor.
Eine Überarbeitung der Luftverkehrs-Ordnung im Bereich der unbemannten Luftfahrt werde zurzeit im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorbereitet, teilte die Bundesregierung mit. Im nächsten Jahr werde voraussichtlich eine EU-Verordnung dazu in Kraft treten. Die sogenannte „Drohnenverordnung“ diene dazu, auf der einen Seite zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten für den gewerblichen Einsatz der neuen Technologie der unbemannten Luftfahrtsysteme zu fördern, auf der anderen Seite im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich des Datenschutzes, die Nutzung von unbemannten Fluggeräten zu Zwecken der Freizeitgestaltung (Flugmodell) stärker zu regulieren, ohne deren Attraktivität unangemessen einzuschränken.
Die Bundesregierung verfolge das Ziel, „den Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einfachen Regeln zu regulieren“. Derzeit werde daher eine Drohnenstrategie erarbeitet, die analog zur Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren als Leitfaden dienen solle, um Deutschlands Position im Bereich der unbemannten Luftfahrt weiter zu stärken. Dazu prüfe man die Einrichtung „weiterer Testfelder“. Die zuständigen Landesluftfahrtbehörden hätten seit 2013 bereits über 30.000 Erlaubnisse für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten erteilt. Die Bundesregierung sei daran interessiert, „die Erlaubniserteilung so einfach wie möglich zu halten“.
Denn die Anwendungsfelder für Drohnen seien vielfältig. „Die unbemannte Luftfahrt bringt ein großes Innovationspotenzial und somit vielfältigen Nutzen für die Gesellschaft mit sich“, so die Antwort. Als mögliche Einsatzgebiete nennt das Verkehrsministerium in der Luftverkehrswirtschaft die Kontrollen von Start-, Lande- und Rollflächen und Wartung von Flugzeugen, in der Agrarwirtschaft die Schädlingsbekämpfung und das Aufspüren von Rehkitzen im Vorfeld von Mäharbeiten, in der Energiewirtschaft die Inspektion von Hochspannungsleitungen, Windkraftanlagen und sonstigen Infrastrukturen und in der „Distributionslogistik“ die Lieferung von „Arzneimittel und Blutkonserventransport“.
Außerdem sind die Einsatzgebiete in der Bau- und Immobilienwirtschaft, in der Medienproduktion, aber auch bei Sicherheitsaufgaben wie der Überwachung von Eisenbahnstrecken. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung steht die Bevölkerung der Nutzung von unbemannten Fluggeräten aufgeschlossen gegenüber.
In ihrer Anfrage hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung aufgefordert, private und betriebliche Anwendungen von Drohnen klar voneinander zu trennen. Die Drohnen-Verordnung erlaube beispielsweise nicht, Drohnen außerhalb des Sichtfelds zu fliegen. Im Resultat würden dadurch Überwachungsflüge nach Gewittern über Bahnstrecken oder Inspektionsaufgaben für Versicherungen zur Schadensregulierung ohne Sondergenehmigung unmöglich. Die Benutzung von Drohnen bei derlei Aufgaben sei aber nicht nur effizienter und dadurch günstiger, sie erlaube es auch, teilweise lebensgefährliche Aufgaben aus sicherer Entfernung zu erledigen. Die Politik müsse nun beginnen, Potenziale in der betrieblichen Anwendung zu unterstützen.
Im Wahljahr 2017 hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder auf sich aufmerksam gemacht mit der Aussage, man könne mit Drohnen Arzneimittel in entlegene Dörfer ohne Apotheke zu transportieren. Er könne sich vorstellen, dass „deutsche Präsenzapotheken im Rahmen des zulässigen Botendienstes ihre Patienten in stark ländlich strukturierten Regionen in Zukunft ergänzend auch mit einem Drohnensystem beliefern“, so Schnieder. In einem Brief an Ex-Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte er hierzu die Einrichtung einer Modellregion vorgeschlagen.
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