Fremd- und Mehrbesitzverbot

Bundesregierung vertraut auf EuGH Alexander Müller, 22.01.2009 11:31 Uhr

Berlin - 

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigen wird. Auch im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zum Mehrbesitzverbot ist Berlin zuversichtlich. Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unterrichtete gestern den Gesundheitsausschuss des Bundestages über die Position der Regierung: Änderungen am bestehenden Apothekensystem seien vor Verkündung des EuGH-Urteils nicht geplant. Diese seien nach dem eindeutigen Votum des Generalanwalts Yves Bot voraussichtlich auch nicht notwendig.

Die Stellungnahme geht auf einen erneute Anfrage der Grünen zurück. Bereits im Oktober hatte die Regierung den Gesundheitsausschuss auf Nachfrage der Fraktion unterrichtet. Wie APOTHEKE ADHOC aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Biggi Bender, kurz darauf intern abermals den Wunsch geäußert, einen Bericht beim BMG anzufordern. Während die Grünen beim Thema Apothekenketten auch nach eigenem Bekunden gespalten sind, verfolgt Bender die Liberalisierung mit Nachdruck. Sie habe „ein persönliches Interesse an dem Thema“, heißt es aus ihrer Fraktion.

Grünen-Obmann Dr. Harald Terpe kam es zu, das Ansinnen mehrfach in der Obleutesitzung des Gesundheitsausschusses vorzutragen, bei der die Fraktionsgesandten vorab die Anträge für den Ausschuss diskutieren.

Doch die Mehrheit der Obleute hatte bei der letzten Sitzung im vergangenen Jahr keine Notwendigkeit gesehen, schon wieder in Sachen Apotheken beim BMG anzuklopfen. Die Grünen hatten einer Vertagung des Antrags schließlich zugestimmt. Auch die FDP wollte Ende des Jahres über die Pläne des Ministeriums zur Gestaltung des Apothekenmarktes informiert werden.

Das BMG hatte die EU-Kommission gebeten, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Mehrbesitzverbots auszusetzen, bis der EuGH in Sachen DocMorris entschieden habe. Brüssel hatte dies abgelehnt und stattdessen im September ein zweites Mahnschreiben geschickt.

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